Aichach ( Aussprache?/i) ist die Kreisstadt des Landkreises Aichach-Friedberg im bayerischen Regierungsbezirk Schwaben.
Bundesland
Regierungsbezirk
Schwaben
Landkreis
Aichach-Friedberg
Einwohner
21.515 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
86551
Vorwahl
08251
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Aichach, Algertshausen, Oberbernbach, Obermauerbach, Algertshausen, Oberbernbach, Obermauerbach
Gemeinde Aichach – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Der Kreistag Aichach-Friedberg und der Aichacher Stadtrat haben Vorplanungen für den Neubau der Fachakademie für Sozialpädagogik, der Berufsfachschule für Kinderpflege und der Wirtschaftsschule abgeschlossen. Das neue Gebäude soll neben der Berufsschule entstehen, nach dem Effizienzgebäudestandard EH 40, mit 27 Parkplätzen, 67 Holzmodulen pro Geschoss und regenerativer Energieerzeugung.
- Die Stadt Aichach beteiligt die Bürger bei größeren Planvorhaben durch frühzeitige Informationen über Ziele, Zwecke, Alternativen und Auswirkungen der Planung, einschließlich öffentlicher Auslegungen und Bürgerversammlungen.
- Rechtskräftige Bebauungspläne können im Geoportal des Freistaats Bayern oder im Bauamt der Stadt Aichach eingesehen werden.
FAQ
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.