Aichach ( Aussprache?/i) ist die Kreisstadt des Landkreises Aichach-Friedberg im bayerischen Regierungsbezirk Schwaben.
Bundesland
Regierungsbezirk
Schwaben
Landkreis
Aichach-Friedberg
Einwohner
21.515 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
86551
Vorwahl
08251
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Aichach, Algertshausen, Oberbernbach, Obermauerbach, Algertshausen, Oberbernbach, Obermauerbach
Gemeinde Aichach – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Der Kreistag Aichach-Friedberg und der Aichacher Stadtrat haben Vorplanungen für den Neubau der Fachakademie für Sozialpädagogik, der Berufsfachschule für Kinderpflege und der Wirtschaftsschule abgeschlossen. Das neue Gebäude soll neben der Berufsschule entstehen, nach dem Effizienzgebäudestandard EH 40, mit 27 Parkplätzen, 67 Holzmodulen pro Geschoss und regenerativer Energieerzeugung.
- Die Stadt Aichach beteiligt die Bürger bei größeren Planvorhaben durch frühzeitige Informationen über Ziele, Zwecke, Alternativen und Auswirkungen der Planung, einschließlich öffentlicher Auslegungen und Bürgerversammlungen.
- Rechtskräftige Bebauungspläne können im Geoportal des Freistaats Bayern oder im Bauamt der Stadt Aichach eingesehen werden.
FAQ
Was ist eine Geschossflächenzahl (GFZ) im Bebauungsplan?
Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks in Bezug auf die Geschossfläche. Sie gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Beispiele:
- GFZ 0,8: Die Geschossfläche darf 80% der Grundstücksfläche betragen
- GFZ 1,2: Die Geschossfläche darf 120% der Grundstücksfläche betragen
Zur Geschossfläche zählen die Flächen aller Vollgeschosse, einschließlich der Umfassungswände. Die GFZ ermöglicht eine Steuerung der Bebauungsdichte und beeinflusst das Erscheinungsbild eines Gebiets.
Was ist ein Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:
- Wohnbauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Grünflächen
- Verkehrsflächen
- Flächen für Gemeinbedarf
Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.