Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
Vorteile des VEP:
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.
Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:
Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.
Ein einfacher Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der nicht alle Mindestfestsetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans enthält. Charakteristika sind:
Einfache Bebauungspläne bieten mehr Flexibilität, erfordern aber eine sorgfältigere Prüfung bei Bauanträgen.
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
Das Änderungsverfahren umfasst:
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.
Der Flächennutzungsplan (FNP) spielt eine zentrale Rolle in der Stadtplanung:
Der FNP ist ein wichtiges Instrument für eine nachhaltige und geordnete Stadtentwicklung.
Im Bebauungsplan legt eine Gemeinde auf Beschluss ihres Gemeinderats als Satzung die zugelassenen, städtebaulich relevanten Nutzungen auf einem Grundstück nach Art und Maß fest.
Im Gegensatz zu den Flächennutzungsplänen, die eine ganze Gemeinde abdecken, beziehen sich Bebauungspläne in der Regel nur auf Teile von Gemeinden. Sie können sich zum Beispiel auf ein einzelnes Grundstück oder eine Gruppe von Gebäuden beziehen. Der Bebauungsplan muss daher die Grenzen seines räumlichen Geltungsbereichs festlegen (§ 7 Abs. 7 BauGA). Nach dem Prinzip des "einheitlichen Raums" darf sich der Geltungsbereich mehrerer Entwicklungsprojekte nicht überschneiden. Zusammen werden sie als "Flächennutzungsplanung" und "Entwicklungsplanung" bezeichnet.