Meuselwitz ist nach Altenburg und Schmölln die drittgrößte Stadt im thüringischen Landkreis Altenburger Land sowie die flächenmäßig drittgrößte Kommune des Landkreises
Bundesland
Landkreis
Altenburger Land
Einwohner
9897 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
04610
Vorwahl
03448
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Meuselwitz
Markt 1
04610 Meuselwitz
2. Einwohnermeldeamt Meuselwitz
Markt 1
04610 Meuselwitz
3. Ordnungsamt Meuselwitz
Markt 1
04610 Meuselwitz
Gemeinde Meuselwitz – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
13:30 - 15:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Meuselwitz hat zwei wichtige Änderungen des Flächennutzungsplanes (FNP) genehmigt. Die 1. Änderung des FNP für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan des Sondergebietes "Solarpark Meuselwitz" wurde am 14.05.2024 durch das Thüringer Landesverwaltungsamt genehmigt. Die 3. Änderung des FNP für den Änderungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Sondergebiet "Solarpark Falkenhain" wurde am 05.11.2024 genehmigt. Beide Änderungen betreffen Gebiete zwischen der Straße Am Auholz und dem Heukendorfer Weg.
FAQ
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.