Sie ist eine von 13 leistungsfähigen kreisangehörigen Gemeinden in Bayern. Dezember 2006 amtlich Alzenau i.UFr.) ist eine Stadt im Norden des unterfränkischen Landkreises Aschaffenburg
Bundesland
Regierungsbezirk
Unterfranken
Landkreis
Einwohner
18.542 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
63755
Vorwahl
06023
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Maisenhausen, Meerhof, Maisenhausen, Meerhof
Gemeinde Alzenau – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
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- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
In Alzenau gibt es mehrere laufende Bauleitplanverfahren, however, die neuesten spezifischen Nachrichten zum Thema Bebauungsplan betreffen vor allem das Bauvorhaben auf dem Grundstück Märkerstraße 9-11. Hier wurde ein Bebauungsplan aufgestellt, um die Errichtung von neuen Wohngebäuden zu regeln. Die Stadtratsmehrheit stimmte für den Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans, da die geplante Bebauung mit vierstöckigen Gebäuden auf Kritik stieß und es Bedenken hinsichtlich der Einpassung in die Umgebung und der Nachhaltigkeit gab.
FAQ
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.