Angermünde ( Aussprache?/i) ist eine Kleinstadt im Landkreis Uckermark im Land Brandenburg (Deutschland).
Bundesland
Landkreis
Uckermark
Einwohner
13.696 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
16278
Vorwahlen
03331, 033334 (Bruchhagen, Neuhaus, Steinhöfel, Schmiedeberg, Wilmersdorf), 033335 (Frauenhagen, Mürow), 033336 (Greiffenberg, Günterberg), 033337 (Altkünkendorf, Wolletz), 033338 (Gellmersdorf, Stolpe, Crussow), 033365 (Bölkendorf), 038961 (Biesenbrow)
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Angermünde – Öffnungszeiten
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In Angermünde gibt es aktuelle Diskussionen und Planungen um den Bebauungsplan, insbesondere im Kontext von Wochenendgrundstücken und erneuerbaren Energien.
- Viele Pächter von Wochenendgrundstücken am Mündesee bangen um ihre Grundstücke, da diese von billigen Gartenland zu teurem Bauland umgewandelt werden könnten, was zu möglichen Enteignungen führen könnte.
- Der Flächennutzungsplan sieht eine geordnete Entwicklung im Gemeindegebiet vor, mit einer Bündelung der Solarnutzung auf geeignete Standorte. Die Flächen sollen zum Großteil als Sonderbaufläche für Photovoltaikanlagen ausgewiesen werden, wobei landwirtschaftliche Nutzung nicht ausgeschlossen wird.
- Die Planung umfasst auch die Aufwertung des Bodens durch dauerhafte Begrünung und extensive Bewirtschaftung unter den Modultischen und in den nicht überschirmten Flächen.
FAQ
Was ist ein einfacher Bebauungsplan?
Ein einfacher Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der nicht alle Mindestfestsetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans enthält. Charakteristika sind:
- Er regelt nur einzelne Aspekte der städtebaulichen Ordnung.
- Fehlende Festsetzungen werden nach § 34 oder § 35 BauGB beurteilt.
- Er wird oft in bereits bebauten Gebieten eingesetzt, um bestehende Strukturen zu erhalten oder behutsam weiterzuentwickeln.
Einfache Bebauungspläne bieten mehr Flexibilität, erfordern aber eine sorgfältigere Prüfung bei Bauanträgen.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.