Artlenburg ist ein Flecken im Landkreis Lüneburg in Niedersachsen.
Bundesland
Landkreis
Einwohner
1782 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
21380
Vorwahl
04139
Adresse derFleckenverwaltung
Website
Ortsteile
Marienthal, Marienthal
Gemeinde Artlenburg – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Samtgemeinde Scharnebeck hat verschiedene Bebauungsplanänderungen und -erweiterungen in Artlenburg und den umliegenden Gemeinden vorgenommen.
- Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans Nr. 19 "Gewerbegebiet Moorweg" mit Örtlicher Bauvorschrift (ÖBV) für die Gemeinde Brietlingen, aber relevant für die gesamte Samtgemeinde.
- Bebauungsplan Nr. 11 "Feuerwehr" in Artlenburg, wo bereits Stellung genommen wurde und eine Reduktion der Planfläche erforderlich ist, um Zielkonflikte zu vermeiden.
- Wohnbauflächenentwicklung im Flecken Artlenburg, wo insgesamt 220 Wohneinheiten geplant sind, aber nur ein Zuwachs von etwa 22 Wohneinheiten innerhalb eines siebenjährigen Planungszeitraumes zulässig ist.
Zusätzlich gibt es Planungen für neue Wohnbauflächen in verschiedenen Ortsteilen, die jedoch an die regionalen Raumordnungsziele und die ökologische Wertigkeit der Flächen angepasst werden müssen.
FAQ
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.