Artlenburg ist ein Flecken im Landkreis Lüneburg in Niedersachsen.
Bundesland
Landkreis
Einwohner
1782 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
21380
Vorwahl
04139
Adresse derFleckenverwaltung
Website
Ortsteile
Marienthal, Marienthal
Gemeinde Artlenburg – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Samtgemeinde Scharnebeck hat verschiedene Bebauungsplanänderungen und -erweiterungen in Artlenburg und den umliegenden Gemeinden vorgenommen.
- Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans Nr. 19 "Gewerbegebiet Moorweg" mit Örtlicher Bauvorschrift (ÖBV) für die Gemeinde Brietlingen, aber relevant für die gesamte Samtgemeinde.
- Bebauungsplan Nr. 11 "Feuerwehr" in Artlenburg, wo bereits Stellung genommen wurde und eine Reduktion der Planfläche erforderlich ist, um Zielkonflikte zu vermeiden.
- Wohnbauflächenentwicklung im Flecken Artlenburg, wo insgesamt 220 Wohneinheiten geplant sind, aber nur ein Zuwachs von etwa 22 Wohneinheiten innerhalb eines siebenjährigen Planungszeitraumes zulässig ist.
Zusätzlich gibt es Planungen für neue Wohnbauflächen in verschiedenen Ortsteilen, die jedoch an die regionalen Raumordnungsziele und die ökologische Wertigkeit der Flächen angepasst werden müssen.
FAQ
Wie kann ich Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten?
Sie können auf folgende Weise Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten:
- Besuch des Bauamts: Viele Gemeinden bieten Einsicht vor Ort an.
- Online-Portale: Viele Städte stellen Bebauungspläne digital zur Verfügung.
- Schriftliche Anfrage: Sie können eine Kopie des Plans anfordern.
- Öffentliche Auslegung: Während der Planaufstellung liegen Entwürfe öffentlich aus.
- Ratsinformationssysteme: Oft sind Pläne hier einsehbar.
Tipp: Kontaktieren Sie das lokale Bauamt für genaue Informationen zum Zugang.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.