Auetal ist eine Gemeinde ohne namengebenden Hauptort im Landkreis Schaumburg in Niedersachsen (Deutschland).
Bundesland
Landkreis
Schaumburg
Einwohner
6345 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
31749
Vorwahlen
05752, 05753
Adresse der Gemeinde
Website
Gemeinde Auetal – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 15:30
- Dienstag: 08:00 - 15:30
- Mittwoch: 08:00 - 15:30
- Donnerstag: 08:00 - 15:30
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In der Gemeinde Bliedersdorf, die an das Auetal angrenzt, gibt es Kontroversen um den Bebauungsplan "Gußberg II". Der Landkreis Stade bestätigte, dass die Grenze des Landschaftsschutzgebietes Auetal direkt an der Siedlungsrand liegt und eine Bebauung in diesem Bereich nicht zulässig ist. Trotzdem beschloss der Rat der Gemeinde Bliedersdorf die Aufstellung eines Bebauungsplans, was zu erheblichem Unverständnis bei den Anwohnern führte.
In der Gemeinde Auetal selbst gibt es aktuelle Bauleitplanverfahren, wie z.B. die Änderung des Flächennutzungsplanes und den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 16 für den Gewerbepark Niedere Heide II.
FAQ
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.