Auetal ist eine Gemeinde ohne namengebenden Hauptort im Landkreis Schaumburg in Niedersachsen (Deutschland).
Bundesland
Landkreis
Schaumburg
Einwohner
6345 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
31749
Vorwahlen
05752, 05753
Adresse der Gemeinde
Website
Gemeinde Auetal – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 15:30
- Dienstag: 08:00 - 15:30
- Mittwoch: 08:00 - 15:30
- Donnerstag: 08:00 - 15:30
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In der Gemeinde Bliedersdorf, die an das Auetal angrenzt, gibt es Kontroversen um den Bebauungsplan "Gußberg II". Der Landkreis Stade bestätigte, dass die Grenze des Landschaftsschutzgebietes Auetal direkt an der Siedlungsrand liegt und eine Bebauung in diesem Bereich nicht zulässig ist. Trotzdem beschloss der Rat der Gemeinde Bliedersdorf die Aufstellung eines Bebauungsplans, was zu erheblichem Unverständnis bei den Anwohnern führte.
In der Gemeinde Auetal selbst gibt es aktuelle Bauleitplanverfahren, wie z.B. die Änderung des Flächennutzungsplanes und den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 16 für den Gewerbepark Niedere Heide II.
FAQ
Was sind die typischen Darstellungen in einem Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan enthält typischerweise folgende Darstellungen:
- Wohnbauflächen
- Gemischte Bauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Sonderbauflächen (z.B. Einkaufszentren, Hochschulen)
- Grünflächen
- Waldflächen
- Landwirtschaftliche Flächen
- Verkehrsflächen
- Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
- Wasserflächen
- Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft
Diese Darstellungen geben einen Überblick über die geplante Nutzung des gesamten Gemeindegebiets.
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.