Rinteln ist eine Stadt und selbständige Gemeinde im Weserbergland an der Weser im Landkreis Schaumburg in Niedersachsen. Ihre Altstadt ist auch heute noch von zahlreichen Fachwerkhäusern geprägt
Bundesland
Landkreis
Schaumburg
Einwohner
25.380 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
31737
Vorwahlen
05751, 05152, 05262, 05754
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Dankersen, Grafensteinerhöh, Dankersen, Grafensteinerhöh
Adressen:
1. Stadt Rinteln, Markt 1, 31737 Rinteln
2. Landkreis Schaumburg, Am Markt 1, 31655 Stadthagen
3. Agentur für Arbeit Rinteln, Am Bahnhof 1, 31737 Rinteln
Gemeinde Rinteln – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 15:30
- Dienstag: 08:30 - 15:30
- Mittwoch: 08:30 - 15:30
- Donnerstag: 08:30 - 15:30
- Freitag: 08:30 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Rinteln wird das Neubaugebiet an der Kurt-Schumacher-Straße vermarktet, wo etwa 10 bis 14 Baugrundstücke für Mehrfamilienhäuser entstehen sollen. Der Preis liegt bei 210 Euro pro voll erschlossenem Quadratmeter. Die Grundstücke werden individuell nach Käuferwünschen vergeben und es ist geplant, bis zu drei Vollgeschosse zu bauen.
Ein weiteres Projekt ist der Neubau eines Wohn- und Geschäftshauses in der Rintelner Innenstadt durch die IMMAC group, mit 41 Wohnungen, einer Tiefgarage und einer Dialysepraxis, dessen Baubeginn für März 2022 geplant war und die Fertigstellung für Ende 2023 vorgesehen ist.
Kritik gibt es am Neubaugebiet zwischen Wilhelm-Busch-Weg und Wald, dem ehemaligen Gelände der Prince-Rupert-School, wegen der geplanten Fällung von neun großen Bäumen und der dichten Bebauung, die zu artenschutzrechtlichen Bedenken führt. Hier sind 60 Einfamilienhäuser, sieben Doppelhäuser oder Mehrfamilienhäuser und sechs zweigeschossige Wohnblöcke geplant. Die Grünen und der NABU kritisieren den Flächenverbrauch und die Baumfällung ohne Genehmigung.
FAQ
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung