Sie ist der Verwaltungssitz des Landkreises Bad Dürkheim und gemessen an der Einwohnerzahl dessen zweitgrößte Ortsgemeinde
Bundesland
Landkreis
Einwohner
18.576 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
67098
Vorwahlen
06322, 06329 (tlw. Jägerthal)
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
AlteSchmelz, Bärbelhof, Eppental, Fünfguldenberg, Hausen, ImlangenGraben, Isenach, Jägerthal, Kirschtal, Limburg, Pfeffingen, Saupferch, Schlammberg, Schlangenthal, Schlangenweiher
Gemeinde Bad Dürkheim – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 16:00
- Dienstag: 08:00 - 16:00
- Mittwoch: 08:00 - 16:00
- Donnerstag: 08:00 - 16:00
- Freitag: 08:00 - 13:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Bad Dürkheim führt derzeit ein Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes Trift durch, spezifisch den Bebauungsplan Trift Änderungsplan III. Der Aufstellungsbeschluss wurde in der öffentlichen Sitzung des Stadtrates am 29.10.2024 gemäß § 2 i.V.m. § 13 a BauGB beschlossen. Der Plan umfasst die städtischen Grundstücke des Triftweges 50-58 und soll eine städtebaulich verträgliche Nachverdichtung ermöglichen, um die Nachfrage nach Wohnraum für kleine und mittlere Einkommen zu befriedigen. Der Entwurf des Bebauungsplanes ist vom 18.11.2024 bis 20.12.2024 bei der Stadtverwaltung Bad Dürkheim öffentlich ausgelegt.
FAQ
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.