Sie ist der Verwaltungssitz des Landkreises Bad Dürkheim und gemessen an der Einwohnerzahl dessen zweitgrößte Ortsgemeinde
Bundesland
Landkreis
Einwohner
18.576 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
67098
Vorwahlen
06322, 06329 (tlw. Jägerthal)
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
AlteSchmelz, Bärbelhof, Eppental, Fünfguldenberg, Hausen, ImlangenGraben, Isenach, Jägerthal, Kirschtal, Limburg, Pfeffingen, Saupferch, Schlammberg, Schlangenthal, Schlangenweiher
Gemeinde Bad Dürkheim – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 16:00
- Dienstag: 08:00 - 16:00
- Mittwoch: 08:00 - 16:00
- Donnerstag: 08:00 - 16:00
- Freitag: 08:00 - 13:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Bad Dürkheim führt derzeit ein Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes Trift durch, spezifisch den Bebauungsplan Trift Änderungsplan III. Der Aufstellungsbeschluss wurde in der öffentlichen Sitzung des Stadtrates am 29.10.2024 gemäß § 2 i.V.m. § 13 a BauGB beschlossen. Der Plan umfasst die städtischen Grundstücke des Triftweges 50-58 und soll eine städtebaulich verträgliche Nachverdichtung ermöglichen, um die Nachfrage nach Wohnraum für kleine und mittlere Einkommen zu befriedigen. Der Entwurf des Bebauungsplanes ist vom 18.11.2024 bis 20.12.2024 bei der Stadtverwaltung Bad Dürkheim öffentlich ausgelegt.
FAQ
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.