Bad Dürkheim (pfälzisch: Derkem, Derkm, Därkem oder Dergem) ist eine Kur- und Kreisstadt in der Metropolregion Rhein-Neckar am Rande des Pfälzerwalds in Rheinland-Pfalz
Bundesland
Landkreis
Einwohner
18.576 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
67098
Vorwahlen
06322, 06329 (tlw. Jägerthal)
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
AlteSchmelz, Bärbelhof, Eppental, Fünfguldenberg, Hausen, ImlangenGraben, Isenach, Jägerthal, Kirschtal, Limburg, Pfeffingen, Saupferch, Schlammberg, Schlangenthal, Schlangenweiher
Gemeinde Bad Dürkheim – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 16:00
- Dienstag: 08:00 - 16:00
- Mittwoch: 08:00 - 16:00
- Donnerstag: 08:00 - 16:00
- Freitag: 08:00 - 13:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Bad Dürkheim führt derzeit ein Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes Trift durch, spezifisch den Bebauungsplan Trift Änderungsplan III. Der Aufstellungsbeschluss wurde in der öffentlichen Sitzung des Stadtrates am 29.10.2024 gemäß § 2 i.V.m. § 13 a BauGB beschlossen. Der Plan umfasst die städtischen Grundstücke des Triftweges 50-58 und soll eine städtebaulich verträgliche Nachverdichtung ermöglichen, um die Nachfrage nach Wohnraum für kleine und mittlere Einkommen zu befriedigen. Der Entwurf des Bebauungsplanes ist vom 18.11.2024 bis 20.12.2024 bei der Stadtverwaltung Bad Dürkheim öffentlich ausgelegt.
FAQ
Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.