Kallstadt an der Deutschen Weinstraße ist eine Ortsgemeinde im Landkreis Bad Dürkheim in Rheinland-Pfalz. Kallstadt ist ein staatlich anerkannter Fremdenverkehrsort
Bundesland
Landkreis
Einwohner
1224 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
67169
Vorwahl
06322
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Kallstadt
Hauptstraße 24
67169 Kallstadt
2. Ordnungsamt Kallstadt
Hauptstraße 24
67169 Kallstadt
3. Finanzamt Ludwigshafen am Rhein
Kaiserstraße 5
67061 Ludwigshafen am Rhein
Gemeinde Kallstadt – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 16:00
- Dienstag: 08:00 - 16:00
- Mittwoch: 08:00 - 16:00
- Donnerstag: 08:00 - 16:00
- Freitag: 08:00 - 13:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Es gibt keine spezifischen Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Kallstadt in den bereitgestellten Quellen.
FAQ
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.