Zugleich ist die Stadt Bad Ems Verwaltungssitz der Verbandsgemeinde Bad Ems-Nassau sowie Sitz des Statistischen Landesamtes Rheinland-Pfalz
Bundesland
Landkreis
Rhein-Lahn-Kreis
Einwohner
9761 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
56130
Vorwahl
02603
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsteile
Bäderlei, Denzerheide, Grisselberg, HohenMalberg, Kohlschied, Konkordiaturm, NeuesForsthaus, Obertalen, Trmmerborn, Untertalen, Bäderlei, Denzerheide, Grisselberg, HohenMalberg, Kohlschied, Konkordiaturm, NeuesForsthaus, ObereMalbergstation, Obertalen, Trümmerborn, Untertalen
Gemeinde Bad Ems – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Stadtrat von Bad Ems beschloss am 14.5.2024 einstimmig, den Bebauungsplan „Große Wiese“ zu ändern, um das Baurecht für den Spielplatz zu schaffen, da der aktuelle Plan eine Friedhofserweiterung vorsah. Die Kreisverwaltung hatte zunächst eine Ausnahme oder Befreiung vom aktuellen Bebauungsplan abgelehnt und eine Änderung des Plans verlangt, die bis heute noch keine Rechtskraft erlangt hat.
Der Spielplatz wurde am 17.8.2024 feierlich eröffnet, obwohl keine Baugenehmigung vorlag. Nach einer Presseanfrage wurde die Baugenehmigung unter Gewährung einer Befreiung vom aktuellen Bebauungsplan erteilt.
Ein Fachplaner empfahl Bodenuntersuchungen wegen der Nähe zum Trassenverlauf der ehemaligen Grubenbahn, aber die Stadt Bad Ems und die Behörden sehen keine Notwendigkeit für solche Untersuchungen, da keine objektiven Hinweise auf Bodenverunreinigungen vorliegen.
Die Kreisverwaltung bestätigte, dass die Stadt Bad Ems einen Rechtsanspruch auf die Baugenehmigung hat, und erteilte diese nach der Presseanfrage kurzfristig.
FAQ
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.