Bad Klosterlausnitz ist eine Gemeinde im Osten des Saale-Holzland-Kreises im deutschen Bundesland Thüringen und erfüllende Gemeinde für weitere neun Gemeinden der Umgebung.
Bundesland
Landkreis
Saale-Holzland-Kreis
Einwohner
3384 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
07639
Vorwahl
036601
Adresse der Gemeinde
Website
Gemeinde Bad Klosterlausnitz – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 12:00
- Dienstag: 08:30 - 12:00
- Mittwoch: 08:30 - 12:00
- Donnerstag: 08:30 - 12:00
- Freitag: 08:30 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Bad Klosterlausnitz gibt es aktuelle Entwicklungen im Rahmen der Bebauungsplanung, insbesondere in der Nachbarschaft und unmittelbar angrenzenden Gebieten.
- Ein circa 100.000 Quadratmeter großes Entwicklungsgrundstück in Weißenborn, unmittelbar angrenzend an Bad Klosterlausnitz, wird für den Bau eines neuen Wohnquartiers genutzt. Die Erschließungsplanung und Ausschreibung wurden Ende 2022 abgeschlossen, und die Bauarbeiten für die Erschließung des Quartiers begannen im Frühjahr 2023.
- Es gibt Pläne für seniorengerechtes Apartmentwohnen auf zwei Freiflächen in zentraler Lage des Kurortes Bad Klosterlausnitz. Der Planungs- und Abstimmungsprozess mit der Gemeinde ist im Gange.
FAQ
Was sind die typischen Darstellungen in einem Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan enthält typischerweise folgende Darstellungen:
- Wohnbauflächen
- Gemischte Bauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Sonderbauflächen (z.B. Einkaufszentren, Hochschulen)
- Grünflächen
- Waldflächen
- Landwirtschaftliche Flächen
- Verkehrsflächen
- Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
- Wasserflächen
- Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft
Diese Darstellungen geben einen Überblick über die geplante Nutzung des gesamten Gemeindegebiets.
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.