Bad Krozingen (Alemannisch Chrozige) ist eine Stadt und ein Kurort im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald in Baden-Württemberg.
Bundesland
Regierungsbezirk
Freiburg
Landkreis
Breisgau-Hochschwarzwald
Einwohner
21.029 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
79189
Vorwahl
07633
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Bad Krozingen – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Die Stadt Bad Krozingen hat den Bebauungsplan "Schmidtackern II" im Teilort Hausen als Satzung beschlossen, der am 14.06.2024 in Kraft getreten ist. Dieser Plan sieht die Erweiterung des bestehenden Baugebiets "Schmidtackern I" in nord-östliche Richtung vor und umfasst etwa 43 Baugrundstücke für Mehrfamilienhäuser, Einfamilienhäuser, Doppelhäuser und Reihenhäuser.
- Ein weiteres Projekt betrifft die Erweiterung des UHZ-Campus, bei dem drei Gebäude mit Wohnungen, einer Kita und Unterrichtsräumen geplant sind. Der Gemeinderat hat den Planentwurf einstimmig gebilligt, wobei noch Details wie Verkehrsgutachten und Ausgleichsflächen zu klären sind.
- Bebauungspläne in Bad Krozingen werden im Gemeinderat als Satzung beschlossen und sind verbindliche Bauleitpläne, die festlegen, wie Grundstücke genutzt und bebaut werden dürfen. Diese Pläne werden in mehreren Verfahrensschritten aufgestellt und ausgearbeitet, einschließlich frühzeitiger Bürgerbeteiligung und öffentlicher Planauslegung.
FAQ
Was ist ein einfacher Bebauungsplan?
Ein einfacher Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der nicht alle Mindestfestsetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans enthält. Charakteristika sind:
- Er regelt nur einzelne Aspekte der städtebaulichen Ordnung.
- Fehlende Festsetzungen werden nach § 34 oder § 35 BauGB beurteilt.
- Er wird oft in bereits bebauten Gebieten eingesetzt, um bestehende Strukturen zu erhalten oder behutsam weiterzuentwickeln.
Einfache Bebauungspläne bieten mehr Flexibilität, erfordern aber eine sorgfältigere Prüfung bei Bauanträgen.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.