Emmendingen ist eine Stadt im Südwesten Baden-Württembergs, etwa 14 km nördlich von Freiburg im Breisgau
Bundesland
Regierungsbezirk
Freiburg
Landkreis
Einwohner
28.207 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
79312
Vorwahl
07641
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Allmendsberg, AufdemBuck, Maleck, Allmendsberg, AufdemBuck, Maleck
Gemeinde Emmendingen – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Gemeinderat in Waldkirch hat einem neuen Bebauungsplan für das ehemalige Gelände der Herz-Kreislauf-Klinik zugestimmt, um den wachsenden Bedarf an Wohnraum zu decken. Die alten Klinikgebäude sollen abgerissen und durch Geschosswohnungsbauten ersetzt werden, um den Flächenverbrauch in unbebauten Gebieten zu verringern. Die Umsetzung des Projekts soll in den nächsten 18 Monaten beginnen.
In Windenreute wird weiterhin über Bebauungspläne diskutiert, insbesondere zum Thema der zukünftigen Bebauung in der Ortschaft, einschließlich der Erhaltung des dörflichen Charakters und der kleinteiligen Bebauung. Es gibt auch Diskussionen über die Gestaltungssatzung und die Baulückenbebauung im Rahmen des Stadtentwicklungskonzepts Emmendingen 2035.
In Emmendingen selbst werden Bebauungspläne vom Stadtrat als Satzung beschlossen und umfassen Regelungen zur Art und zum Maß der baulichen Nutzung, zur Bauweise und zu Grünflächen sowie Ausgleichsmaßnahmen.
FAQ
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.