Seit dem 1. Januar 1973 ist Emmendingen eine Große Kreisstadt und mit 28.271 Einwohnern die größte Stadt und das „Mittelzentrum“ des Landkreises Emmendingen
Bundesland
Regierungsbezirk
Freiburg
Landkreis
Einwohner
28.207 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
79312
Vorwahl
07641
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Allmendsberg, AufdemBuck, Maleck, Allmendsberg, AufdemBuck, Maleck
Gemeinde Emmendingen – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Gemeinderat in Waldkirch hat einem neuen Bebauungsplan für das ehemalige Gelände der Herz-Kreislauf-Klinik zugestimmt, um den wachsenden Bedarf an Wohnraum zu decken. Die alten Klinikgebäude sollen abgerissen und durch Geschosswohnungsbauten ersetzt werden, um den Flächenverbrauch in unbebauten Gebieten zu verringern. Die Umsetzung des Projekts soll in den nächsten 18 Monaten beginnen.
In Windenreute wird weiterhin über Bebauungspläne diskutiert, insbesondere zum Thema der zukünftigen Bebauung in der Ortschaft, einschließlich der Erhaltung des dörflichen Charakters und der kleinteiligen Bebauung. Es gibt auch Diskussionen über die Gestaltungssatzung und die Baulückenbebauung im Rahmen des Stadtentwicklungskonzepts Emmendingen 2035.
In Emmendingen selbst werden Bebauungspläne vom Stadtrat als Satzung beschlossen und umfassen Regelungen zur Art und zum Maß der baulichen Nutzung, zur Bauweise und zu Grünflächen sowie Ausgleichsmaßnahmen.
FAQ
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.