Emmendingen ist eine Stadt im Südwesten Baden-Württembergs, etwa 14 km nördlich von Freiburg im Breisgau
Bundesland
Regierungsbezirk
Freiburg
Landkreis
Einwohner
28.207 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
79312
Vorwahl
07641
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Allmendsberg, AufdemBuck, Maleck, Allmendsberg, AufdemBuck, Maleck
Gemeinde Emmendingen – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Gemeinderat in Waldkirch hat einem neuen Bebauungsplan für das ehemalige Gelände der Herz-Kreislauf-Klinik zugestimmt, um den wachsenden Bedarf an Wohnraum zu decken. Die alten Klinikgebäude sollen abgerissen und durch Geschosswohnungsbauten ersetzt werden, um den Flächenverbrauch in unbebauten Gebieten zu verringern. Die Umsetzung des Projekts soll in den nächsten 18 Monaten beginnen.
In Windenreute wird weiterhin über Bebauungspläne diskutiert, insbesondere zum Thema der zukünftigen Bebauung in der Ortschaft, einschließlich der Erhaltung des dörflichen Charakters und der kleinteiligen Bebauung. Es gibt auch Diskussionen über die Gestaltungssatzung und die Baulückenbebauung im Rahmen des Stadtentwicklungskonzepts Emmendingen 2035.
In Emmendingen selbst werden Bebauungspläne vom Stadtrat als Satzung beschlossen und umfassen Regelungen zur Art und zum Maß der baulichen Nutzung, zur Bauweise und zu Grünflächen sowie Ausgleichsmaßnahmen.
FAQ
Was sind die typischen Darstellungen in einem Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan enthält typischerweise folgende Darstellungen:
- Wohnbauflächen
- Gemischte Bauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Sonderbauflächen (z.B. Einkaufszentren, Hochschulen)
- Grünflächen
- Waldflächen
- Landwirtschaftliche Flächen
- Verkehrsflächen
- Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
- Wasserflächen
- Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft
Diese Darstellungen geben einen Überblick über die geplante Nutzung des gesamten Gemeindegebiets.
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.