Emmendingen ist eine Stadt im Südwesten Baden-Württembergs, etwa 14 km nördlich von Freiburg im Breisgau
Bundesland
Regierungsbezirk
Freiburg
Landkreis
Einwohner
28.207 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
79312
Vorwahl
07641
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Allmendsberg, AufdemBuck, Maleck, Allmendsberg, AufdemBuck, Maleck
Gemeinde Emmendingen – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Gemeinderat in Waldkirch hat einem neuen Bebauungsplan für das ehemalige Gelände der Herz-Kreislauf-Klinik zugestimmt, um den wachsenden Bedarf an Wohnraum zu decken. Die alten Klinikgebäude sollen abgerissen und durch Geschosswohnungsbauten ersetzt werden, um den Flächenverbrauch in unbebauten Gebieten zu verringern. Die Umsetzung des Projekts soll in den nächsten 18 Monaten beginnen.
In Windenreute wird weiterhin über Bebauungspläne diskutiert, insbesondere zum Thema der zukünftigen Bebauung in der Ortschaft, einschließlich der Erhaltung des dörflichen Charakters und der kleinteiligen Bebauung. Es gibt auch Diskussionen über die Gestaltungssatzung und die Baulückenbebauung im Rahmen des Stadtentwicklungskonzepts Emmendingen 2035.
In Emmendingen selbst werden Bebauungspläne vom Stadtrat als Satzung beschlossen und umfassen Regelungen zur Art und zum Maß der baulichen Nutzung, zur Bauweise und zu Grünflächen sowie Ausgleichsmaßnahmen.
FAQ
Was sind die typischen Inhalte eines Bebauungsplans?
Ein Bebauungsplan enthält typischerweise:
- Planzeichnung: Graphische Darstellung der Festsetzungen
- Textliche Festsetzungen: Ergänzende Regelungen zur Planzeichnung
- Begründung: Erläuterung der Planungsziele und -inhalte
- Umweltbericht: Darstellung der Umweltauswirkungen der Planung
Typische Festsetzungen umfassen:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl)
- Bauweise (z.B. offene oder geschlossene Bauweise)
- Überbaubare Grundstücksflächen (Baugrenzen, Baulinien)
- Verkehrsflächen
- Grünflächen und Pflanzgebote
- Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.