Seit dem 1. Januar 1973 ist Emmendingen eine Große Kreisstadt und mit 28.271 Einwohnern die größte Stadt und das „Mittelzentrum“ des Landkreises Emmendingen
Bundesland
Regierungsbezirk
Freiburg
Landkreis
Einwohner
28.207 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
79312
Vorwahl
07641
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Allmendsberg, AufdemBuck, Maleck, Allmendsberg, AufdemBuck, Maleck
Gemeinde Emmendingen – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Gemeinderat in Waldkirch hat einem neuen Bebauungsplan für das ehemalige Gelände der Herz-Kreislauf-Klinik zugestimmt, um den wachsenden Bedarf an Wohnraum zu decken. Die alten Klinikgebäude sollen abgerissen und durch Geschosswohnungsbauten ersetzt werden, um den Flächenverbrauch in unbebauten Gebieten zu verringern. Die Umsetzung des Projekts soll in den nächsten 18 Monaten beginnen.
In Windenreute wird weiterhin über Bebauungspläne diskutiert, insbesondere zum Thema der zukünftigen Bebauung in der Ortschaft, einschließlich der Erhaltung des dörflichen Charakters und der kleinteiligen Bebauung. Es gibt auch Diskussionen über die Gestaltungssatzung und die Baulückenbebauung im Rahmen des Stadtentwicklungskonzepts Emmendingen 2035.
In Emmendingen selbst werden Bebauungspläne vom Stadtrat als Satzung beschlossen und umfassen Regelungen zur Art und zum Maß der baulichen Nutzung, zur Bauweise und zu Grünflächen sowie Ausgleichsmaßnahmen.
FAQ
Wie oft wird ein Flächennutzungsplan aktualisiert?
Die Aktualisierung eines Flächennutzungsplans erfolgt:
- Bei Bedarf: Wenn sich Rahmenbedingungen oder Ziele ändern
- Regelmäßige Überprüfung: Meist alle 10-15 Jahre
- Teilfortschreibungen: Für einzelne Bereiche oder Themen
- Gesamtfortschreibung: Bei umfassendem Änderungsbedarf
Faktoren, die eine Aktualisierung auslösen können:
- Demographischer Wandel
- Wirtschaftliche Entwicklungen
- Neue gesetzliche Vorgaben
- Veränderte Umweltbedingungen
Eine regelmäßige Anpassung stellt sicher, dass der FNP ein aktuelles Planungsinstrument bleibt.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.