Bad Liebenwerda ist eine Kurstadt im Landkreis Elbe-Elster im Land Brandenburg
Bundesland
Landkreis
Elbe-Elster
Einwohner
9242 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
04924,04895 (Burxdorf),04931 (Kosilenzien, Langenrieth, Möglenz, Neuburxdorf)Vorlage:Infobox Gemeinde in Deutschland/Wartung/PLZ enthält Text
Vorwahl
035341
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Bad Liebenwerda – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 13:00 - 16:30
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Es gibt several neue Entwicklungen und Veröffentlichungen zu Bebauungsplänen in Bad Liebenwerda:
- Ein Entwurf des Bebauungsplans für den Solarpark Zobersdorf II wurde veröffentlicht, einschließlich einer Bekanntmachung, Planzeichnung, Begründung, Umweltbericht und verschiedenen Stellungnahmen.
- Es gibt Pläne für einen neuen Wohnkomplex im Dichterviertel, obwohl das Projekt derzeit stillsteht.
- Beteiligungsverfahren für Bebauungspläne sind im Gange, wobei die Bürger sich in die Planungsprozesse einbringen können, und die Entscheidungen durch den Gemeinderat getroffen werden.
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.