Sie hat eine Kurklinik für Rheumatologie und Orthopädie, eine psychotherapeutische Klinik und ein Kurmittelzentrum („Lausitztherme Wonnemar“)
Bundesland
Landkreis
Elbe-Elster
Einwohner
9242 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
04924,04895 (Burxdorf),04931 (Kosilenzien, Langenrieth, Möglenz, Neuburxdorf)Vorlage:Infobox Gemeinde in Deutschland/Wartung/PLZ enthält Text
Vorwahl
035341
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Bad Liebenwerda – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 13:00 - 16:30
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Es gibt several neue Entwicklungen und Veröffentlichungen zu Bebauungsplänen in Bad Liebenwerda:
- Ein Entwurf des Bebauungsplans für den Solarpark Zobersdorf II wurde veröffentlicht, einschließlich einer Bekanntmachung, Planzeichnung, Begründung, Umweltbericht und verschiedenen Stellungnahmen.
- Es gibt Pläne für einen neuen Wohnkomplex im Dichterviertel, obwohl das Projekt derzeit stillsteht.
- Beteiligungsverfahren für Bebauungspläne sind im Gange, wobei die Bürger sich in die Planungsprozesse einbringen können, und die Entscheidungen durch den Gemeinderat getroffen werden.
FAQ
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.