Sie war von 1952 bis 1993 Sitz des Kreises bzw
Bundesland
Landkreis
Elbe-Elster
Einwohner
15.748 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
03238
Vorwahl
03531
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Finsterwalde – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 13:00 - 16:30
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Bauaufsichtsbehörde empfahl den Kommunen, Bebauungspläne, die nach § 13 b BauGB erlassen wurden, aufzuheben und gegebenenfalls in einem Regelverfahren neu zu erlassen, da diese Pläne durch ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 18.07.2023 für unionsrechtswidrig und nicht anwendbar erklärt wurden. Betroffene Bebauungspläne in Finsterwalde sind those für die Gebiete Grenzweg, Gartenweg am Westplatz, Wohnbebauung – Helenenstraße III und Straße an der Erholung. Zudem wurden die Bebauungspläne Verlängerung Bayernstraße und Dorotheenstraße I in der Stadtverordnetenversammlung am 28.02.2024 aufgehoben.
Ein weiteres aktuelles Projekt ist der vorhabenbezogene Bebauungsplan für den Solarpark Finsterwalde/Schacksdorf – Flugplatz Schacksdorf, der von der Gemeinde Lichterfeld-Schacksdorf vorangetrieben wird und die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Solarparks schaffen soll.
FAQ
Wie oft wird ein Flächennutzungsplan aktualisiert?
Die Aktualisierung eines Flächennutzungsplans erfolgt:
- Bei Bedarf: Wenn sich Rahmenbedingungen oder Ziele ändern
- Regelmäßige Überprüfung: Meist alle 10-15 Jahre
- Teilfortschreibungen: Für einzelne Bereiche oder Themen
- Gesamtfortschreibung: Bei umfassendem Änderungsbedarf
Faktoren, die eine Aktualisierung auslösen können:
- Demographischer Wandel
- Wirtschaftliche Entwicklungen
- Neue gesetzliche Vorgaben
- Veränderte Umweltbedingungen
Eine regelmäßige Anpassung stellt sicher, dass der FNP ein aktuelles Planungsinstrument bleibt.
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.