Sie war von 1952 bis 1993 Sitz des Kreises bzw
Bundesland
Landkreis
Elbe-Elster
Einwohner
15.748 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
03238
Vorwahl
03531
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Finsterwalde – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 13:00 - 16:30
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Bauaufsichtsbehörde empfahl den Kommunen, Bebauungspläne, die nach § 13 b BauGB erlassen wurden, aufzuheben und gegebenenfalls in einem Regelverfahren neu zu erlassen, da diese Pläne durch ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 18.07.2023 für unionsrechtswidrig und nicht anwendbar erklärt wurden. Betroffene Bebauungspläne in Finsterwalde sind those für die Gebiete Grenzweg, Gartenweg am Westplatz, Wohnbebauung – Helenenstraße III und Straße an der Erholung. Zudem wurden die Bebauungspläne Verlängerung Bayernstraße und Dorotheenstraße I in der Stadtverordnetenversammlung am 28.02.2024 aufgehoben.
Ein weiteres aktuelles Projekt ist der vorhabenbezogene Bebauungsplan für den Solarpark Finsterwalde/Schacksdorf – Flugplatz Schacksdorf, der von der Gemeinde Lichterfeld-Schacksdorf vorangetrieben wird und die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Solarparks schaffen soll.
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.