Sie war von 1952 bis 1993 Sitz des Kreises bzw
Bundesland
Landkreis
Elbe-Elster
Einwohner
15.748 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
03238
Vorwahl
03531
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Finsterwalde – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 13:00 - 16:30
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Bauaufsichtsbehörde empfahl den Kommunen, Bebauungspläne, die nach § 13 b BauGB erlassen wurden, aufzuheben und gegebenenfalls in einem Regelverfahren neu zu erlassen, da diese Pläne durch ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 18.07.2023 für unionsrechtswidrig und nicht anwendbar erklärt wurden. Betroffene Bebauungspläne in Finsterwalde sind those für die Gebiete Grenzweg, Gartenweg am Westplatz, Wohnbebauung – Helenenstraße III und Straße an der Erholung. Zudem wurden die Bebauungspläne Verlängerung Bayernstraße und Dorotheenstraße I in der Stadtverordnetenversammlung am 28.02.2024 aufgehoben.
Ein weiteres aktuelles Projekt ist der vorhabenbezogene Bebauungsplan für den Solarpark Finsterwalde/Schacksdorf – Flugplatz Schacksdorf, der von der Gemeinde Lichterfeld-Schacksdorf vorangetrieben wird und die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Solarparks schaffen soll.
FAQ
Warum sind Bebauungspläne und Flächennutzungspläne wichtig?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne sind aus mehreren Gründen wichtig:
- Steuerung der Stadtentwicklung: Ermöglichen eine geordnete und nachhaltige städtebauliche Entwicklung
- Rechtssicherheit: Schaffen klare Regeln für Bauvorhaben und minimieren Konflikte
- Interessenausgleich: Berücksichtigen verschiedene Interessen wie Wohnen, Gewerbe und Umweltschutz
- Infrastrukturplanung: Ermöglichen vorausschauende Planung von Verkehr, Versorgung und öffentlichen Einrichtungen
- Umwelt- und Klimaschutz: Können Grünflächen sichern und umweltfreundliche Bauweisen fördern
- Wirtschaftsförderung: Können Flächen für Gewerbe und Industrie bereitstellen und so die lokale Wirtschaft fördern
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.