Bad Lobenstein, bis 2005 Lobenstein, ist eine Kleinstadt im Saale-Orla-Kreis in Thüringen
Bundesland
Landkreis
Saale-Orla-Kreis
Einwohner
5745 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
07356
Vorwahl
036651
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Bad Lobenstein – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
13:30 - 15:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Stadtrat der Stadt Bad Lobenstein hat den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Erweiterung Stahlbau Perthel“ gefasst. Das Plangebiet liegt südlich der Ortslage von Bad Lobenstein unmittelbar an der Lemnitz. Das Planungsziel ist die Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen zur Sicherung und Erweiterung des vorhandenen Gewerbebetriebes.
Eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB fand statt, um die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele der Planung und deren Auswirkungen zu informieren. Eine Bürgerversammlung hierzu fand am 8. Dezember 2020 im Kulturhaus Bad Lobenstein statt.
FAQ
Was bedeuten die verschiedenen Farben in einem Bebauungsplan?
Die Farben in einem Bebauungsplan haben eine standardisierte Bedeutung gemäß der Planzeichenverordnung:
- Gelb: Wohnbauflächen
- Orange: Gemischte Bauflächen
- Lila: Gewerbliche Bauflächen
- Grau: Sonderbauflächen
- Hellrot: Straßenverkehrsflächen
- Hellgrün: Öffentliche Grünflächen
- Dunkelgrün: Private Grünflächen
- Blau: Wasserflächen
- Braun: Flächen für die Landwirtschaft
- Dunkelgrün mit Baumdarstellung: Waldflächen
Diese Farbgebung erleichtert das schnelle Erfassen der geplanten Nutzungen. Zusätzlich werden oft Schraffuren oder Symbole verwendet, um weitere Details zu kennzeichnen.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.