Bad Oldesloe (gesprochen [.mw-parser-output .IPA a{text-decoration:none}ˌbatˀɔldəsˈloː] mit Dehnungs-e, niederdeutsch Bad Oschloe) ist die Kreisstadt des Kreises Stormarn in Schleswig-Holstein (Deutschland).
Bundesland
Kreis
Stormarn
Einwohner
24.841 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
23843
Vorwahl
04531
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Blumendorf, Dpenau, Mönchteich, ™lmhle, Rehkoppel, Rethwisch, Rethwischfeld, Rethwischhöhe, Rethwischmhle, Ritzen, Schadehorn, Steinfelderwohld, Steinkamp, Blumendorf, Düpenau, Mönchteich, Ölmühle, Rehkoppel, Rethwisch, Rethwischfeld, Rethwischhöhe, Rethwischmühle, Ritzen, Schadehorn, Steinfelderwohld, Steinkamp
Gemeinde Bad Oldesloe – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Welche Rolle spielt der Flächennutzungsplan in der Stadtplanung?
Der Flächennutzungsplan (FNP) spielt eine zentrale Rolle in der Stadtplanung:
- Leitbild: Er stellt das städtebauliche Entwicklungskonzept für die Gesamtgemeinde dar.
- Koordination: Koordiniert verschiedene Nutzungsansprüche an den Boden.
- Vorbereitung: Bildet die Grundlage für detailliertere Bebauungspläne.
- Langfristigkeit: Plant die Entwicklung für 10-15 Jahre voraus.
- Abstimmung: Fördert die Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden.
- Bürgerbeteiligung: Ermöglicht frühzeitige Einbindung der Öffentlichkeit.
Der FNP ist ein wichtiges Instrument für eine nachhaltige und geordnete Stadtentwicklung.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.