Bad Oldesloe (gesprochen [.mw-parser-output .IPA a{text-decoration:none}ˌbatˀɔldəsˈloː] mit Dehnungs-e, niederdeutsch Bad Oschloe) ist die Kreisstadt des Kreises Stormarn in Schleswig-Holstein (Deutschland).
Bundesland
Kreis
Stormarn
Einwohner
24.841 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
23843
Vorwahl
04531
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Blumendorf, Dpenau, Mönchteich, ™lmhle, Rehkoppel, Rethwisch, Rethwischfeld, Rethwischhöhe, Rethwischmhle, Ritzen, Schadehorn, Steinfelderwohld, Steinkamp, Blumendorf, Düpenau, Mönchteich, Ölmühle, Rehkoppel, Rethwisch, Rethwischfeld, Rethwischhöhe, Rethwischmühle, Ritzen, Schadehorn, Steinfelderwohld, Steinkamp
Gemeinde Bad Oldesloe – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.