Bad Saarow (niedersorbisch Zarow) ist eine amtsangehörige Gemeinde im Landkreis Oder-Spree im Bundesland Brandenburg
Bundesland
Landkreis
Oder-Spree
Einwohner
6184 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
15526
Vorwahl
033631
Adresse der Amtsverwaltung
Website
Gemeinde Bad Saarow – Öffnungszeiten
- Montag: Geschlossen
- Dienstag: 09:00 - 12:00
15:00 - 17:00
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Gemeinde Bad Saarow hat im September 2024 den Beschluss gefasst, den Flächennutzungsplan zu ändern, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 009 „Saarow-Strand“ zu schaffen. Diese Änderung betrifft eine bewaldete Fläche am Ufer des Scharmützelsees, die für den Wohnungsbau planungsrechtlich gesichert werden soll. Der geänderte Bebauungsplan setzt einen Uferweg entlang der östlichen Geltungsbereichsgrenze fest und sichert die öffentliche Zugänglichkeit und Erlebbarkeit des Gewässerrandes.
Zudem ist die Planung im Einklang mit den Zielen des Landesentwicklungsplans Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg und des Integrierten Regionalplans Oderland-Spree. Die Gemeindevertretung hat den Aufstellungsbeschluss im Amtsblatt des Amtes Scharmützelsee öffentlich bekannt gemacht, und es laufen derzeit Beteiligungsverfahren mit der Öffentlichkeit und den Behörden.
FAQ
Was ist eine Geschossflächenzahl (GFZ) im Bebauungsplan?
Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks in Bezug auf die Geschossfläche. Sie gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Beispiele:
- GFZ 0,8: Die Geschossfläche darf 80% der Grundstücksfläche betragen
- GFZ 1,2: Die Geschossfläche darf 120% der Grundstücksfläche betragen
Zur Geschossfläche zählen die Flächen aller Vollgeschosse, einschließlich der Umfassungswände. Die GFZ ermöglicht eine Steuerung der Bebauungsdichte und beeinflusst das Erscheinungsbild eines Gebiets.
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.