Berlin ist die Bundeshauptstadt der Bundesrepublik Deutschland und zugleich eines ihrer Länder. Der Stadtstaat besteht aus zwölf Bezirken
Postleitzahlen
10115–14199
Website
Einwohner
3.613.495 (31. Dezember 2017)
Einwohner Metropolregion
6.117.535 (31. Dezember 2017)
Ortsteile
Charlottenburg-Wilmersdorf, Friedrichshain-Kreuzberg, Lichtenberg, Marzahn-Hellersdorf, Mitte, Neukölln, Pankow, Reinickendorf, Spandau, Steglitz-Zehlendorf, Tempelhof-Schöneberg, Treptow-Köpenick, Bahrenkrug, Berlinerau, Blomnath, Heidmoor, Kiebitz, Kiekut, Kukuk, Liethkaten, Seekamp, Stauung, Steinhorst
Gemeinde Berlin – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 13:00
- Dienstag: 09:00 - 13:00
- Mittwoch: 09:00 - 13:00
- Donnerstag: 09:00 - 13:00
- Freitag: 09:00 - 13:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Berliner Senat plant den Bau von 150 neuen Wohnungen in der Europacity in Moabit, auf Grundstücken die bisher für den Bau der S-Bahn S21 genutzt wurden. Das Projekt wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt und hat außergewöhnliche stadtpolitische Bedeutung. Neben den Wohnungen sind auch gewerbliche Nutzungen und eine lebendige Erdgeschosszone geplant.
Das Abgeordnetenhaus in Berlin hat das "Schneller-Bauen-Gesetz" verabschiedet, um den Wohnungsbau zu beschleunigen, indem es Abläufe in den Behörden neu strukturiert und kleinere Bauvorhaben von den Bezirken an sich ziehen kann.
In Berlin-Mitte startete ein Realisierungswettbewerb für die Bebauung des Molkenmarkts und es gibt Fortschritte im Schumacher Quartier, einem neuen Wohnviertel mit über 5.000 Wohnungen auf dem ehemaligen Flughafenareal Tegel.
FAQ
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.