Berlin ist die Bundeshauptstadt der Bundesrepublik Deutschland und zugleich eines ihrer Länder. Der Stadtstaat besteht aus zwölf Bezirken
Postleitzahlen
10115–14199
Website
Einwohner
3.613.495 (31. Dezember 2017)
Einwohner Metropolregion
6.117.535 (31. Dezember 2017)
Ortsteile
Charlottenburg-Wilmersdorf, Friedrichshain-Kreuzberg, Lichtenberg, Marzahn-Hellersdorf, Mitte, Neukölln, Pankow, Reinickendorf, Spandau, Steglitz-Zehlendorf, Tempelhof-Schöneberg, Treptow-Köpenick, Bahrenkrug, Berlinerau, Blomnath, Heidmoor, Kiebitz, Kiekut, Kukuk, Liethkaten, Seekamp, Stauung, Steinhorst
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 13:00
Dienstag: 09:00 - 13:00
Mittwoch: 09:00 - 13:00
Donnerstag: 09:00 - 13:00
Freitag: 09:00 - 13:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
Der Berliner Senat plant den Bau von 150 neuen Wohnungen in der Europacity in Moabit, auf Grundstücken die bisher für den Bau der S-Bahn S21 genutzt wurden. Das Projekt wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt und hat außergewöhnliche stadtpolitische Bedeutung. Neben den Wohnungen sind auch gewerbliche Nutzungen und eine lebendige Erdgeschosszone geplant.
Das Abgeordnetenhaus in Berlin hat das "Schneller-Bauen-Gesetz" verabschiedet, um den Wohnungsbau zu beschleunigen, indem es Abläufe in den Behörden neu strukturiert und kleinere Bauvorhaben von den Bezirken an sich ziehen kann.
In Berlin-Mitte startete ein Realisierungswettbewerb für die Bebauung des Molkenmarkts und es gibt Fortschritte im Schumacher Quartier, einem neuen Wohnviertel mit über 5.000 Wohnungen auf dem ehemaligen Flughafenareal Tegel.
FAQ
Was ist ein Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:
- Wohnbauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Grünflächen
- Verkehrsflächen
- Flächen für Gemeinbedarf
Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.