Bad Waldsee ist eine baden-württembergische Stadt im Landkreis Ravensburg mit den Prädikaten Moorheilbad und Kneippkurort
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
20.175 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
88339
Vorwahl
07524
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Hittisweiler, Steinach, Zwings, Hittisweiler, Steinach, Zwings
Gemeinde Bad Waldsee – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 11:30
- Dienstag: 08:30 - 11:30
- Mittwoch: 08:30 - 11:30
- Donnerstag: 08:30 - 11:30
13:30 - 15:00
- Freitag: 08:30 - 11:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Der Bebauungsplan "Drei Eichen VI" wurde am 04.11.2024 in seiner endgültigen Fassung veröffentlicht, einschließlich örtlicher Bauvorschriften und detaillierten Festsetzungen für Gebäudehöhen, zulässige Nutzungen und Bauweise.
- Ein vorhabenbezogener Bebauungsplan für den Solarpark Bad Waldsee-Oberurbach ist in der finalen Phase der Bauleitplanung; die höhere Baurechtsbehörde hat die Genehmigung der 14. Änderung des Flächennutzungsplans am 12.12.2023 erteilt.
- Die Offenlage der Unterlagen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan und zur punktuellen Änderung des Flächennutzungsplans fand im Juli/August 2023 statt, ohne dass entgegenstehende Stellungnahmen eingegangen sind.
FAQ
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.