Aus dieser Blütezeit im 19. Bereits die Römer nutzten die hier am Rand des Schwarzwalds entspringenden heißen Thermalquellen. Baden-Baden ist der kleinste Stadtkreis Baden-Württembergs und liegt im Westen des Landes. Nach dem katastrophalen Stadtbrand 1689 verlor sie den Status der Residenzstadt an Rastatt
Bundesland
Baden-Württemberg
Regierungsbezirk
Einwohner
55.527 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
76530, 76532, 76534
Vorwahlen
07221, 07223
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Balg, Gaisbach, Geroldsau, Lichtental, Mllenbach, Oos, Schmalbach, Balg, Gaisbach, Geroldsau, Lichtental, Müllenbach, Oos, Schmalbach
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 11:30
Dienstag: 09:00 - 11:30
14:00 - 15:30
Mittwoch: 09:00 - 11:30
Donnerstag: 09:00 - 11:30
14:00 - 15:30
Freitag: 09:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
Der Bebauungsplan für das Neue Schloss in Baden-Baden ist aufgehoben worden. Der Baden-Badener Gemeinderat entschied fast einstimmig, die Umbaupläne für ein Luxushotel und moderne Villen im Schlosspark endgültig zu stoppen. Dies beendet das seit Februar 2022 laufende Verfahren.
FAQ
Worin unterscheiden sich Bebauungsplan und Flächennutzungsplan?
Die Hauptunterschiede zwischen Bebauungsplan und Flächennutzungsplan sind:
- Detaillierungsgrad:
Bebauungsplan: Sehr detailliert, regelt konkrete Bebauung einzelner Grundstücke
Flächennutzungsplan: Grobe Richtlinien für größere Gebiete - Rechtliche Verbindlichkeit:
Bebauungsplan: Rechtsverbindlich für Bürger und Verwaltung
Flächennutzungsplan: Nur innerhalb der Verwaltung bindend - Maßstab:
Bebauungsplan: Meist 1:1000 oder 1:500
Flächennutzungsplan: Meist 1:10000 oder 1:5000 - Geltungsbereich:
Bebauungsplan: Begrenztes Gebiet
Flächennutzungsplan: Gesamtes Gemeindegebiet
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.