Seit dem 1. Gaggenau ist eine Stadt im Westen Baden-Württembergs rund acht Kilometer nordöstlich von Baden-Baden
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
30.059 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
76571
Vorwahlen
07225, 07204, 07224, 07222
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Kaltenbach, Kaltenbronn, Schneiderskopf, Schwarzenbach, Trabronn, Kaltenbach, Kaltenbronn, Schneiderskopf, Schwarzenbach, Trabronn
Gemeinde Gaggenau – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 11:30
- Dienstag: 09:00 - 11:30
14:00 - 15:30
- Mittwoch: 09:00 - 11:30
- Donnerstag: 09:00 - 11:30
14:00 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Gaggenau bereitet derzeit die Aufstellung des Bebauungsplans „Schulzentrum Dachgrub“ vor, um die bauplanungsrechtlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen für einen dreigeschossigen Erweiterungsbau an der nördlichen Seite des Schulzentrums in Bad Rotenfels zu schaffen. Der Plan umfasst den Schutz einer geschützten Nasswiese und sieht die Erweiterung des geschützten Biotops „Nasswiesen im unteren Itterbachtal“ als Ausgleichsfläche vor. Monitoring-Maßnahmen sind geplant, um die Umweltauswirkungen zu überwachen und geeignete Abhilfemaßnahmen zu ergreifen.
FAQ
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.
Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.