Baden-Baden ist der kleinste Stadtkreis Baden-Württembergs und liegt im Westen des Landes. Im 19. Nach dem katastrophalen Stadtbrand 1689 verlor sie den Status der Residenzstadt an Rastatt. Baden-Baden ist der kleinste Stadtkreis Baden-Württembergs und liegt im Westen des Landes
Bundesland
Baden-Württemberg
Regierungsbezirk
Einwohner
55.527 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
76530, 76532, 76534
Vorwahlen
07221, 07223
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Balg, Gaisbach, Geroldsau, Lichtental, Mllenbach, Oos, Schmalbach, Balg, Gaisbach, Geroldsau, Lichtental, Müllenbach, Oos, Schmalbach
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 11:30
Dienstag: 09:00 - 11:30
14:00 - 15:30
Mittwoch: 09:00 - 11:30
Donnerstag: 09:00 - 11:30
14:00 - 15:30
Freitag: 09:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
Der Bebauungsplan für das Neue Schloss in Baden-Baden ist aufgehoben worden. Der Baden-Badener Gemeinderat entschied fast einstimmig, die Umbaupläne für ein Luxushotel und moderne Villen im Schlosspark endgültig zu stoppen. Dies beendet das seit Februar 2022 laufende Verfahren.
FAQ
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.