Baden-Baden ist der kleinste Stadtkreis Baden-Württembergs und liegt im Westen des Landes. Im 19. Im Mittelalter war Baden-Baden Residenzstadt der Markgrafschaft Baden und somit auch namensgebend für das Land Baden. Aus dieser Blütezeit im 19
Bundesland
Baden-Württemberg
Regierungsbezirk
Einwohner
55.527 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
76530, 76532, 76534
Vorwahlen
07221, 07223
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Balg, Gaisbach, Geroldsau, Lichtental, Mllenbach, Oos, Schmalbach, Balg, Gaisbach, Geroldsau, Lichtental, Müllenbach, Oos, Schmalbach
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 11:30
Dienstag: 09:00 - 11:30
14:00 - 15:30
Mittwoch: 09:00 - 11:30
Donnerstag: 09:00 - 11:30
14:00 - 15:30
Freitag: 09:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
Der Bebauungsplan für das Neue Schloss in Baden-Baden ist aufgehoben worden. Der Baden-Badener Gemeinderat entschied fast einstimmig, die Umbaupläne für ein Luxushotel und moderne Villen im Schlosspark endgültig zu stoppen. Dies beendet das seit Februar 2022 laufende Verfahren.
FAQ
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.