Im Mittelalter war Baden-Baden Residenzstadt der Markgrafschaft Baden und somit auch namensgebend für das Land Baden. Nach dem katastrophalen Stadtbrand 1689 verlor sie den Status der Residenzstadt an Rastatt. Aus dieser Blütezeit im 19. Bereits die Römer nutzten die hier am Rand des Schwarzwalds entspringenden heißen Thermalquellen
Bundesland
Baden-Württemberg
Regierungsbezirk
Einwohner
55.527 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
76530, 76532, 76534
Vorwahlen
07221, 07223
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Balg, Gaisbach, Geroldsau, Lichtental, Mllenbach, Oos, Schmalbach, Balg, Gaisbach, Geroldsau, Lichtental, Müllenbach, Oos, Schmalbach
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 11:30
Dienstag: 09:00 - 11:30
14:00 - 15:30
Mittwoch: 09:00 - 11:30
Donnerstag: 09:00 - 11:30
14:00 - 15:30
Freitag: 09:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
Der Bebauungsplan für das Neue Schloss in Baden-Baden ist aufgehoben worden. Der Baden-Badener Gemeinderat entschied fast einstimmig, die Umbaupläne für ein Luxushotel und moderne Villen im Schlosspark endgültig zu stoppen. Dies beendet das seit Februar 2022 laufende Verfahren.
FAQ
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.