Aus dieser Blütezeit im 19. Bereits die Römer nutzten die hier am Rand des Schwarzwalds entspringenden heißen Thermalquellen. Baden-Baden ist der kleinste Stadtkreis Baden-Württembergs und liegt im Westen des Landes. Im 19
Bundesland
Baden-Württemberg
Regierungsbezirk
Einwohner
55.527 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
76530, 76532, 76534
Vorwahlen
07221, 07223
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Balg, Gaisbach, Geroldsau, Lichtental, Mllenbach, Oos, Schmalbach, Balg, Gaisbach, Geroldsau, Lichtental, Müllenbach, Oos, Schmalbach
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 11:30
Dienstag: 09:00 - 11:30
14:00 - 15:30
Mittwoch: 09:00 - 11:30
Donnerstag: 09:00 - 11:30
14:00 - 15:30
Freitag: 09:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
Der Bebauungsplan für das Neue Schloss in Baden-Baden ist aufgehoben worden. Der Baden-Badener Gemeinderat entschied fast einstimmig, die Umbaupläne für ein Luxushotel und moderne Villen im Schlosspark endgültig zu stoppen. Dies beendet das seit Februar 2022 laufende Verfahren.
FAQ
Was ist ein qualifizierter Bebauungsplan?
Ein qualifizierter Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der mindestens folgende Festsetzungen enthält:
- Art der baulichen Nutzung
- Maß der baulichen Nutzung
- Überbaubare Grundstücksflächen
- Örtliche Verkehrsflächen
Qualifizierte Bebauungspläne ermöglichen:
- Eine detaillierte Steuerung der städtebaulichen Entwicklung
- Die Beurteilung von Bauvorhaben direkt auf Grundlage des Plans
- Einen vereinfachten Genehmigungsprozess für Bauvorhaben
Sie bieten ein hohes Maß an Planungssicherheit für Gemeinden und Bauherren.
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.