Baesweiler [gesprochen: .mw-parser-output .IPA a{text-decoration:none}ˈbaːsˌvaɪlɐ] ist eine mittlere regionsangehörige Stadt in der nordrhein-westfälischen Städteregion Aachen
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Städteregion Aachen
Einwohner
27.351 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
52499
Vorwahl
02401
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Baesweiler – Öffnungszeiten
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Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Baesweiler betreffen die jüngst beschlossenen und öffentlich bekannt gemachten Bebauungspläne, darunter:
- Bebauungsplan Nr. 111 - Parkstraße
- Bebauungsplan Nr. 117 - Willibrordstraße / Auf dem Bock
- Bebauungsplan Nr. 120 - Kapellensiedlung
- Bebauungsplan Nr. 3 - Gewerbegebiet - 22. Änderung
Diese Pläne werden zeitnah in das Geoportal der StädteRegion Aachen eingepflegt.
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.