Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Langerwehe

Sie liegt am Nordrand des Hürtgenwaldes südlich der Bundesautobahn 4 zwischen den Städten Düren im Osten und Eschweiler im Westen
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
14.050 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
52379
Vorwahlen
02423, 02409
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
BurgFrenz, HausMerberich, Kammerbusch, Pochmhle, Rothammer, Sttgerhof, Sttgerloch, BurgFrenz, HausMerberich, Kammerbusch, Pochmühle, Rothammer, Stütgerhof, Stütgerloch
Adressen:
1. Gemeinde Langerwehe
Hauptstraße 1
52379 Langerwehe

2. Bürgeramt Langerwehe
Hauptstraße 1
52379 Langerwehe

3. Finanzamt Düren
Wilhelmstraße 1
52349 Düren
Öffnungszeiten
Montag: 07:30 - 16:00 Dienstag: 07:30 - 16:00 Mittwoch: 07:30 - 16:00 Donnerstag: 07:30 - 15:30 Freitag: 07:30 - 15:30 Samstag: Geschlossen Sonntag: Geschlossen
Die Gemeinde Langerwehe plant die Entwicklung eines neuen Wohngebietes am nördlichen Ortsrand des Kernortes, basierend auf dem Flächennutzungsplan von 2015-2019. Das geplante Wohngebiet umfasst eine Gesamtfläche von etwa 6 ha und soll den aktuellen Wohnbedürfnissen der Bevölkerung und der Fortentwicklung des Kernortes dienen. Die Planung includes eine Hauptanbindung über die Luchemer Straße, Nachverdichtung bestehender Wohngrundstücke, Schaffung einer städtebaulichen Qualität, aktive Schallschutzmaßnahmen entlang der B 264 und das Angebot einer Grünen Mitte mit Kleinkinderspielplatz. Es soll eine Mischung aus freistehenden Einfamilienhäusern, Doppelhäusern, Reihenhäusern und Mehrfamilienhausbebauung entstehen.

FAQ

Welche Rolle spielt der Flächennutzungsplan in der Stadtplanung?

Der Flächennutzungsplan (FNP) spielt eine zentrale Rolle in der Stadtplanung:

  1. Leitbild: Er stellt das städtebauliche Entwicklungskonzept für die Gesamtgemeinde dar.
  2. Koordination: Koordiniert verschiedene Nutzungsansprüche an den Boden.
  3. Vorbereitung: Bildet die Grundlage für detailliertere Bebauungspläne.
  4. Langfristigkeit: Plant die Entwicklung für 10-15 Jahre voraus.
  5. Abstimmung: Fördert die Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden.
  6. Bürgerbeteiligung: Ermöglicht frühzeitige Einbindung der Öffentlichkeit.

Der FNP ist ein wichtiges Instrument für eine nachhaltige und geordnete Stadtentwicklung.

Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?

Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:

Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):

  • Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
  • Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
  • Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile

Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):

  • Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
  • Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
  • Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
  • Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
  • Nachbarliche Interessen berücksichtigen

Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.

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Der Flächennutzungsplan (1. Stufe der Bauleitplanung)

Der Flächennutzungsplan (FNP) bzw. Bebauungsplan (ULUP) ist eines der wichtigsten Instrumente der Bauleitplanung. Er dient gemäß § 3 Abs. 1 Flächennutzungsplanungsgesetz dazu, die räumliche Struktur der Stadt festzulegen und die Grundtypologie des Plangebiets zu definieren. Zu diesem Zweck legt der Flächennutzungsplan den allgemeinen Zuschnitt des Plangebiets fest, einschließlich der Lage von Wohngebieten, Gewerbegebieten, Industriegebieten, öffentlichen Gebäuden, Parks und Plätzen, Straßen usw., und gibt Auskunft über die gewünschte Bevölkerungsdichte.

Zusätzlich zu den rechtlichen Anforderungen muss der LUP bestimmte Kriterien hinsichtlich der Qualität des Planungsprozesses erfüllen. Dazu gehört, dass der LUP auf einer umfassenden Untersuchung der bestehenden Verhältnisse in der betreffenden Region beruhen muss und dass er die Interessen der Menschen, die in unmittelbarer Nähe des geplanten Gebiets leben, berücksichtigen muss.

Nach § 4 Absatz 2 des Raumordnungsgesetzes muss der FNP folgende Bestandteile enthalten:

- Eine Beschreibung der Gesamtsituation im Plangebiet;

- eine Bestandsaufnahme der bestehenden Flächennutzungen im Plangebiet;

eine Analyse der Auswirkungen der geplanten Entwicklung auf die Umwelt, den Natur- und Landschaftsschutz;

eine Darlegung der Ziele, die mit der geplanten Entwicklung verfolgt werden.