Sie liegt am Nordrand des Hürtgenwaldes südlich der Bundesautobahn 4 zwischen den Städten Düren im Osten und Eschweiler im Westen
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
14.050 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
52379
Vorwahlen
02423, 02409
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
BurgFrenz, HausMerberich, Kammerbusch, Pochmhle, Rothammer, Sttgerhof, Sttgerloch, BurgFrenz, HausMerberich, Kammerbusch, Pochmühle, Rothammer, Stütgerhof, Stütgerloch
Adressen:
1. Gemeinde Langerwehe
Hauptstraße 1
52379 Langerwehe
2. Bürgeramt Langerwehe
Hauptstraße 1
52379 Langerwehe
3. Finanzamt Düren
Wilhelmstraße 1
52349 Düren
Gemeinde Langerwehe – Öffnungszeiten
- Montag: 07:30 - 16:00
- Dienstag: 07:30 - 16:00
- Mittwoch: 07:30 - 16:00
- Donnerstag: 07:30 - 15:30
- Freitag: 07:30 - 15:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Gemeinde Langerwehe plant die Entwicklung eines neuen Wohngebietes am nördlichen Ortsrand des Kernortes, basierend auf dem Flächennutzungsplan von 2015-2019. Das geplante Wohngebiet umfasst eine Gesamtfläche von etwa 6 ha und soll den aktuellen Wohnbedürfnissen der Bevölkerung und der Fortentwicklung des Kernortes dienen. Die Planung includes eine Hauptanbindung über die Luchemer Straße, Nachverdichtung bestehender Wohngrundstücke, Schaffung einer städtebaulichen Qualität, aktive Schallschutzmaßnahmen entlang der B 264 und das Angebot einer Grünen Mitte mit Kleinkinderspielplatz. Es soll eine Mischung aus freistehenden Einfamilienhäusern, Doppelhäusern, Reihenhäusern und Mehrfamilienhausbebauung entstehen.
FAQ
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.