Langerwehe ist eine Gemeinde im Kreis Düren in Nordrhein-Westfalen, Deutschland
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
14.050 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
52379
Vorwahlen
02423, 02409
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
BurgFrenz, HausMerberich, Kammerbusch, Pochmhle, Rothammer, Sttgerhof, Sttgerloch, BurgFrenz, HausMerberich, Kammerbusch, Pochmühle, Rothammer, Stütgerhof, Stütgerloch
Adressen:
1. Gemeinde Langerwehe
Hauptstraße 1
52379 Langerwehe
2. Bürgeramt Langerwehe
Hauptstraße 1
52379 Langerwehe
3. Finanzamt Düren
Wilhelmstraße 1
52349 Düren
Gemeinde Langerwehe – Öffnungszeiten
- Montag: 07:30 - 16:00
- Dienstag: 07:30 - 16:00
- Mittwoch: 07:30 - 16:00
- Donnerstag: 07:30 - 15:30
- Freitag: 07:30 - 15:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Gemeinde Langerwehe plant die Entwicklung eines neuen Wohngebietes am nördlichen Ortsrand des Kernortes, basierend auf dem Flächennutzungsplan von 2015-2019. Das geplante Wohngebiet umfasst eine Gesamtfläche von etwa 6 ha und soll den aktuellen Wohnbedürfnissen der Bevölkerung und der Fortentwicklung des Kernortes dienen. Die Planung includes eine Hauptanbindung über die Luchemer Straße, Nachverdichtung bestehender Wohngrundstücke, Schaffung einer städtebaulichen Qualität, aktive Schallschutzmaßnahmen entlang der B 264 und das Angebot einer Grünen Mitte mit Kleinkinderspielplatz. Es soll eine Mischung aus freistehenden Einfamilienhäusern, Doppelhäusern, Reihenhäusern und Mehrfamilienhausbebauung entstehen.
FAQ
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.