Barßel ist eine Einheitsgemeinde im niedersächsischen Landkreis Cloppenburg im Nordwesten Deutschlands.
Bundesland
Niedersachsen
Landkreis
Einwohner
13.301 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
26676
Vorwahlen
04499, 04497
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Barßelermoor, Carolinenhof, LoherOstmark, LoherWestmark, Neuland, Neulohe, Osterhausen, Roggenberg
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 12:00
Dienstag: 09:00 - 12:00
Mittwoch: 09:00 - 12:00
Donnerstag: 09:00 - 12:00
Freitag: 09:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
In Elisabethfehn-Süd, einem Ortsteil von Barßel, wurde trotz kontroverser Diskussionen ein neuer Bebauungsplan für ein Wohngebiet beschlossen. Der Plan sieht den Bau von 110 Wohneinheiten, einschließlich Einfamilien-, Doppel- und Mehrfamilienhäusern, auf einer bisher brachliegenden Fläche nördlich der Adler- und Birkhuhnstraße vor. Kritikpunkte waren die zu große Verdichtung und mangelnde Parkplätze, doch der neue Entwurf begrenzt die maximale Traufhöhe auf 6,5 Meter und sieht verpflichtend 1,5 Einstellplätze pro Wohneinheit vor. Trotz dieser Änderungen stimmten sieben Ratsmitglieder gegen den Plan, und fünf enthielten sich.
Zusätzlich wird im Baugebiet Barßelermoor-Hauptstraße auf einer ehemaligen Baumschulfläche der Bau von 52 neuen Grundstücken ermöglicht, um Einfamilien-, Doppel- und Mehrfamilienhäuser zu errichten. Dieses Gebiet dient als Lückenschluss zwischen Barßelermoor und Elisabethfehn.
FAQ
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.