Cloppenburg (plattdeutsch Cloppenborg) ist die Kreisstadt und zugleich größte Stadt des nach ihr benannten Landkreises Cloppenburg in Niedersachsen.
Bundesland
Landkreis
Einwohner
36.183 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
49661
Vorwahl
04471
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Beesthöhe, Bhren, BhrenerTannen, Emstekerfeld, Hemmelsbhren, Lankum, Nutteln, Osterfeld, Städterbusch, Sternbusch, Tegelrieden, Vahren, Beesthöhe, Bühren, BührenerTannen, Emstekerfeld, Hemmelsbühren, Lankum, Nutteln, Osterfeld, Städterbusch, Sternbusch, Tegelrieden, Vahren
Gemeinde Cloppenburg – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Cloppenburg plant die Vermarktung von 164 neuen Bauplätzen in zwei Wohnbaugebieten im Süden der Stadt, beginnend im Frühjahr 2025. Diese Gebiete umfassen den B-Plan 90 I mit 30 und den B-Plan 141 mit etwa 130 Grundstücken. Die Erschließungskosten sind auf 8,5 Millionen Euro veranschlagt.
Zusätzlich wird in diesem Gebiet eine neue Kindertagesstätte an der Kornblumenstraße gebaut, die 2025 in Betrieb genommen werden soll. Ein Kletter-Themenspielplatz ist für 2027 geplant, der Teil der Grünanlagen sein wird.
Ein weiteres Neubaugebiet in Elisabethfehn-Süd, nördlich von Adler- und Birkhuhnstraße, wurde trotz Kritik genehmigt. Hier sollen Einfamilien-, Doppel- und Mehrfamilienhäuser entstehen, mit begrenzter Traufhöhe und verpflichtenden Einstellplätzen.
Die Stadt Cloppenburg plant auch die Erschließung eines neuen Gewerbegebiets am Alter Emsteker Weg und Brookweg, mit neun Grundstücken und einer Fertigstellung im Sommer 2025.
FAQ
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
Was ist ein einfacher Bebauungsplan?
Ein einfacher Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der nicht alle Mindestfestsetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans enthält. Charakteristika sind:
- Er regelt nur einzelne Aspekte der städtebaulichen Ordnung.
- Fehlende Festsetzungen werden nach § 34 oder § 35 BauGB beurteilt.
- Er wird oft in bereits bebauten Gebieten eingesetzt, um bestehende Strukturen zu erhalten oder behutsam weiterzuentwickeln.
Einfache Bebauungspläne bieten mehr Flexibilität, erfordern aber eine sorgfältigere Prüfung bei Bauanträgen.