Cloppenburg (plattdeutsch Cloppenborg) ist die Kreisstadt und zugleich größte Stadt des nach ihr benannten Landkreises Cloppenburg in Niedersachsen.
Bundesland
Landkreis
Einwohner
36.183 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
49661
Vorwahl
04471
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Beesthöhe, Bhren, BhrenerTannen, Emstekerfeld, Hemmelsbhren, Lankum, Nutteln, Osterfeld, Städterbusch, Sternbusch, Tegelrieden, Vahren, Beesthöhe, Bühren, BührenerTannen, Emstekerfeld, Hemmelsbühren, Lankum, Nutteln, Osterfeld, Städterbusch, Sternbusch, Tegelrieden, Vahren
Gemeinde Cloppenburg – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Cloppenburg plant die Vermarktung von 164 neuen Bauplätzen in zwei Wohnbaugebieten im Süden der Stadt, beginnend im Frühjahr 2025. Diese Gebiete umfassen den B-Plan 90 I mit 30 und den B-Plan 141 mit etwa 130 Grundstücken. Die Erschließungskosten sind auf 8,5 Millionen Euro veranschlagt.
Zusätzlich wird in diesem Gebiet eine neue Kindertagesstätte an der Kornblumenstraße gebaut, die 2025 in Betrieb genommen werden soll. Ein Kletter-Themenspielplatz ist für 2027 geplant, der Teil der Grünanlagen sein wird.
Ein weiteres Neubaugebiet in Elisabethfehn-Süd, nördlich von Adler- und Birkhuhnstraße, wurde trotz Kritik genehmigt. Hier sollen Einfamilien-, Doppel- und Mehrfamilienhäuser entstehen, mit begrenzter Traufhöhe und verpflichtenden Einstellplätzen.
Die Stadt Cloppenburg plant auch die Erschließung eines neuen Gewerbegebiets am Alter Emsteker Weg und Brookweg, mit neun Grundstücken und einer Fertigstellung im Sommer 2025.
FAQ
Was ist ein qualifizierter Bebauungsplan?
Ein qualifizierter Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der mindestens folgende Festsetzungen enthält:
- Art der baulichen Nutzung
- Maß der baulichen Nutzung
- Überbaubare Grundstücksflächen
- Örtliche Verkehrsflächen
Qualifizierte Bebauungspläne ermöglichen:
- Eine detaillierte Steuerung der städtebaulichen Entwicklung
- Die Beurteilung von Bauvorhaben direkt auf Grundlage des Plans
- Einen vereinfachten Genehmigungsprozess für Bauvorhaben
Sie bieten ein hohes Maß an Planungssicherheit für Gemeinden und Bauherren.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.