Barkelsby ist eine Gemeinde auf der Halbinsel Schwansen im Kreis Rendsburg-Eckernförde in Schleswig-Holstein.
Bundesland
Kreis
Rendsburg-Eckernförde
Einwohner
1572 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
24360, 24340
Vorwahl
04351
Adresse der Amtsverwaltung
Website
Ortsteile
Aukamp, Böhnrh, Engelsburg, Hemmelmark, Mohrberg, Neubarkelsby, Rögen,Abbauten, Rossee, Rosseemoor, Westerschau, Aukamp, Böhnrüh, Engelsburg, Hemmelmark, Mohrberg, Neubarkelsby, Rossee, Rosseemoor, Westerschau
Gemeinde Barkelsby – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.