Barßel ist eine Einheitsgemeinde im niedersächsischen Landkreis Cloppenburg im Nordwesten Deutschlands.
Bundesland
Landkreis
Einwohner
13.301 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
26676
Vorwahlen
04499, 04497
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Barßelermoor, Carolinenhof, LoherOstmark, LoherWestmark, Neuland, Neulohe, Osterhausen, Roggenberg
Gemeinde Barßel – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Elisabethfehn-Süd, einem Ortsteil von Barßel, wurde trotz kontroverser Diskussionen ein neuer Bebauungsplan für ein Wohngebiet beschlossen. Der Plan sieht den Bau von 110 Wohneinheiten, einschließlich Einfamilien-, Doppel- und Mehrfamilienhäusern, auf einer bisher brachliegenden Fläche nördlich der Adler- und Birkhuhnstraße vor. Kritikpunkte waren die zu große Verdichtung und mangelnde Parkplätze, doch der neue Entwurf begrenzt die maximale Traufhöhe auf 6,5 Meter und sieht verpflichtend 1,5 Einstellplätze pro Wohneinheit vor. Trotz dieser Änderungen stimmten sieben Ratsmitglieder gegen den Plan, und fünf enthielten sich.
Zusätzlich wird im Baugebiet Barßelermoor-Hauptstraße auf einer ehemaligen Baumschulfläche der Bau von 52 neuen Grundstücken ermöglicht, um Einfamilien-, Doppel- und Mehrfamilienhäuser zu errichten. Dieses Gebiet dient als Lückenschluss zwischen Barßelermoor und Elisabethfehn.
FAQ
Was ist ein Bebauungsplan?
Ein Bebauungsplan ist ein rechtsverbindliches Dokument der Stadtplanung, das detailliert festlegt, wie Grundstücke in einem bestimmten Gebiet bebaut und genutzt werden dürfen. Er enthält wichtige Informationen wie:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Höhe und Dichte der Bebauung)
- Bauweise und überbaubare Grundstücksflächen
- Verkehrsflächen und Grünflächen
Bebauungspläne sind das zentrale Instrument zur Steuerung der städtebaulichen Entwicklung auf lokaler Ebene und dienen als Grundlage für Baugenehmigungen.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.