Barßel ist eine Einheitsgemeinde im niedersächsischen Landkreis Cloppenburg im Nordwesten Deutschlands.
Bundesland
Landkreis
Einwohner
13.301 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
26676
Vorwahlen
04499, 04497
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Barßelermoor, Carolinenhof, LoherOstmark, LoherWestmark, Neuland, Neulohe, Osterhausen, Roggenberg
Gemeinde Barßel – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Elisabethfehn-Süd, einem Ortsteil von Barßel, wurde trotz kontroverser Diskussionen ein neuer Bebauungsplan für ein Wohngebiet beschlossen. Der Plan sieht den Bau von 110 Wohneinheiten, einschließlich Einfamilien-, Doppel- und Mehrfamilienhäusern, auf einer bisher brachliegenden Fläche nördlich der Adler- und Birkhuhnstraße vor. Kritikpunkte waren die zu große Verdichtung und mangelnde Parkplätze, doch der neue Entwurf begrenzt die maximale Traufhöhe auf 6,5 Meter und sieht verpflichtend 1,5 Einstellplätze pro Wohneinheit vor. Trotz dieser Änderungen stimmten sieben Ratsmitglieder gegen den Plan, und fünf enthielten sich.
Zusätzlich wird im Baugebiet Barßelermoor-Hauptstraße auf einer ehemaligen Baumschulfläche der Bau von 52 neuen Grundstücken ermöglicht, um Einfamilien-, Doppel- und Mehrfamilienhäuser zu errichten. Dieses Gebiet dient als Lückenschluss zwischen Barßelermoor und Elisabethfehn.
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.