Barßel ist eine Einheitsgemeinde im niedersächsischen Landkreis Cloppenburg im Nordwesten Deutschlands.
Bundesland
Landkreis
Einwohner
13.301 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
26676
Vorwahlen
04499, 04497
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Barßelermoor, Carolinenhof, LoherOstmark, LoherWestmark, Neuland, Neulohe, Osterhausen, Roggenberg
Gemeinde Barßel – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Elisabethfehn-Süd, einem Ortsteil von Barßel, wurde trotz kontroverser Diskussionen ein neuer Bebauungsplan für ein Wohngebiet beschlossen. Der Plan sieht den Bau von 110 Wohneinheiten, einschließlich Einfamilien-, Doppel- und Mehrfamilienhäusern, auf einer bisher brachliegenden Fläche nördlich der Adler- und Birkhuhnstraße vor. Kritikpunkte waren die zu große Verdichtung und mangelnde Parkplätze, doch der neue Entwurf begrenzt die maximale Traufhöhe auf 6,5 Meter und sieht verpflichtend 1,5 Einstellplätze pro Wohneinheit vor. Trotz dieser Änderungen stimmten sieben Ratsmitglieder gegen den Plan, und fünf enthielten sich.
Zusätzlich wird im Baugebiet Barßelermoor-Hauptstraße auf einer ehemaligen Baumschulfläche der Bau von 52 neuen Grundstücken ermöglicht, um Einfamilien-, Doppel- und Mehrfamilienhäuser zu errichten. Dieses Gebiet dient als Lückenschluss zwischen Barßelermoor und Elisabethfehn.
FAQ
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.
Was ist ein Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:
- Wohnbauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Grünflächen
- Verkehrsflächen
- Flächen für Gemeinbedarf
Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.