Bellheim ist Verwaltungssitz der gleichnamigen Verbandsgemeinde, gleichzeitig die größte Kommune des Landkreises Germersheim, die kein Stadtrecht besitzt
Bundesland
Landkreis
Einwohner
8682 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
76756
Vorwahl
07272
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsteile
Wappenschmiedmhle, Wappenschmiedmühle
Gemeinde Bellheim – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 16:00
- Dienstag: 09:00 - 16:00
- Mittwoch: 09:00 - 16:00
- Donnerstag: 09:00 - 16:00
- Freitag: 09:00 - 13:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Gemeinderat hat am 13.05.2024 den Bebauungsplanentwurf zur Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschlossen. Die planerische Zielsetzung umfasst die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Erweiterung des Restaurantbereichs und eine Umgestaltung des Parkplatzes, jedoch wird nun eine Erweiterung vorrangig in westlicher Richtung angestrebt. Das geplante Vorhaben erfordert eine Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplans "Zeiskamer Mühle" durch eine Verschiebung der überbaubaren Grundstücksfläche und eine Erweiterung des Umfangs der zulässigen Nutzung durch Beherbergungsbetriebe und Gaststätten.
FAQ
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.