Bersenbrück (plattdeutsch Bessenbrügge) ist eine Stadt an der Hase und Verwaltungssitz der Samtgemeinde Bersenbrück im Landkreis Osnabrück in Niedersachsen.
Bundesland
Landkreis
Einwohner
8810 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
49593
Vorwahl
05439
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
AmBrink, Bokel, Hertmann, Lohbeck, Noskenheide, Priggenhagen
Gemeinde Bersenbrück – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:30
14:00 - 15:30
- Dienstag: 09:00 - 12:30
14:00 - 15:30
- Mittwoch: 09:00 - 12:30
14:00 - 15:30
- Donnerstag: 09:00 - 12:30
14:00 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in der Region um Bersenbrück betreffenSeveral Projekte:
- Im 4. Quartal 2024 hat der Rat der Gemeinde Badbergen den Bebauungsplan Nr. 17 „Sonnenhöhe“ beschlossen, wo etwa 73 Baugrundstücke für Reihenhäuser, Einfamilienhäuser und Doppelhäuser entstehen sollen. Die Erschließungsarbeiten sollen im 1. Halbjahr 2025 abgeschlossen und die Vermarktung der Grundstücke Ende 2025/Anfang 2026 starten.
- In der Gemeinde Bippen wird der Bebauungsplan Nr. 34 für den Bauabschnitt II des Baugebiets Bippen NordWest umgesetzt. Hier werden weitere 22 Bauplätze zur Verfügung gestellt, mit Erschließungsarbeiten im 1. Halbjahr 2025 und der Vermarktung ab April 2025.
- Es gibt keine spezifischen Neuerungen direkt in Bersenbrück, aber die Kreissparkasse Bersenbrück ist an verschiedenen Baugebieten in der Region beteiligt, wie z.B. dem Baugebiet "Vehrer Hagen" in Quakenbrück und anderen.
FAQ
Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.