Bersenbrück (plattdeutsch Bessenbrügge) ist eine Stadt an der Hase und Verwaltungssitz der Samtgemeinde Bersenbrück im Landkreis Osnabrück in Niedersachsen.
Bundesland
Landkreis
Einwohner
8810 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
49593
Vorwahl
05439
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
AmBrink, Bokel, Hertmann, Lohbeck, Noskenheide, Priggenhagen
Gemeinde Bersenbrück – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:30
14:00 - 15:30
- Dienstag: 09:00 - 12:30
14:00 - 15:30
- Mittwoch: 09:00 - 12:30
14:00 - 15:30
- Donnerstag: 09:00 - 12:30
14:00 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in der Region um Bersenbrück betreffenSeveral Projekte:
- Im 4. Quartal 2024 hat der Rat der Gemeinde Badbergen den Bebauungsplan Nr. 17 „Sonnenhöhe“ beschlossen, wo etwa 73 Baugrundstücke für Reihenhäuser, Einfamilienhäuser und Doppelhäuser entstehen sollen. Die Erschließungsarbeiten sollen im 1. Halbjahr 2025 abgeschlossen und die Vermarktung der Grundstücke Ende 2025/Anfang 2026 starten.
- In der Gemeinde Bippen wird der Bebauungsplan Nr. 34 für den Bauabschnitt II des Baugebiets Bippen NordWest umgesetzt. Hier werden weitere 22 Bauplätze zur Verfügung gestellt, mit Erschließungsarbeiten im 1. Halbjahr 2025 und der Vermarktung ab April 2025.
- Es gibt keine spezifischen Neuerungen direkt in Bersenbrück, aber die Kreissparkasse Bersenbrück ist an verschiedenen Baugebieten in der Region beteiligt, wie z.B. dem Baugebiet "Vehrer Hagen" in Quakenbrück und anderen.
FAQ
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.