Beselich ist eine Gemeinde im Landkreis Limburg-Weilburg in Hessen (Deutschland).
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Limburg-Weilburg
Einwohner
5717 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
65614
Vorwahl
06484
Adresse der Gemeinde
Website
Gemeinde Beselich – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Beselich betreffenSeveral Anträge und Anfragen der CDU-Fraktion:
- Ein Antrag vom 06.02.2023, in dem die Gemeindevertretung gegenüber dem Regierungspräsidium Stellung zur Genehmigung eines Steinbruchgeländes in Hengen bezieht, insbesondere hinsichtlich des Schutzes des Grundwassers und der Durchführung von Probebohrungen.
- Keine aktuellen Bebauungspläne für neue Gebäude oder Sondergebiete, aber es gibt Anträge zu Renovierungen und Sanierungen bestehender Infrastrukturen, wie der Trauerhalle in Heckholzhausen und des Kindergartens in Heckholzhausen.
- Ein älterer Antrag von 2016 zur Abweichung vom Regionalplan Mittelhessen 2010 für ein Sondergebiet für großflächigen Einzelhandel in Obertiefenbach, der jedoch nicht den neuesten Entwicklungen entspricht.
FAQ
Was ist ein Bebauungsplan?
Ein Bebauungsplan ist ein rechtsverbindliches Dokument der Stadtplanung, das detailliert festlegt, wie Grundstücke in einem bestimmten Gebiet bebaut und genutzt werden dürfen. Er enthält wichtige Informationen wie:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Höhe und Dichte der Bebauung)
- Bauweise und überbaubare Grundstücksflächen
- Verkehrsflächen und Grünflächen
Bebauungspläne sind das zentrale Instrument zur Steuerung der städtebaulichen Entwicklung auf lokaler Ebene und dienen als Grundlage für Baugenehmigungen.
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.