Beselich ist eine Gemeinde im Landkreis Limburg-Weilburg in Hessen (Deutschland).
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Limburg-Weilburg
Einwohner
5717 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
65614
Vorwahl
06484
Adresse der Gemeinde
Website
Gemeinde Beselich – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Beselich betreffenSeveral Anträge und Anfragen der CDU-Fraktion:
- Ein Antrag vom 06.02.2023, in dem die Gemeindevertretung gegenüber dem Regierungspräsidium Stellung zur Genehmigung eines Steinbruchgeländes in Hengen bezieht, insbesondere hinsichtlich des Schutzes des Grundwassers und der Durchführung von Probebohrungen.
- Keine aktuellen Bebauungspläne für neue Gebäude oder Sondergebiete, aber es gibt Anträge zu Renovierungen und Sanierungen bestehender Infrastrukturen, wie der Trauerhalle in Heckholzhausen und des Kindergartens in Heckholzhausen.
- Ein älterer Antrag von 2016 zur Abweichung vom Regionalplan Mittelhessen 2010 für ein Sondergebiet für großflächigen Einzelhandel in Obertiefenbach, der jedoch nicht den neuesten Entwicklungen entspricht.
FAQ
Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.
Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.