Beselich ist eine Gemeinde im Landkreis Limburg-Weilburg in Hessen (Deutschland).
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Limburg-Weilburg
Einwohner
5717 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
65614
Vorwahl
06484
Adresse der Gemeinde
Website
Gemeinde Beselich – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Beselich betreffenSeveral Anträge und Anfragen der CDU-Fraktion:
- Ein Antrag vom 06.02.2023, in dem die Gemeindevertretung gegenüber dem Regierungspräsidium Stellung zur Genehmigung eines Steinbruchgeländes in Hengen bezieht, insbesondere hinsichtlich des Schutzes des Grundwassers und der Durchführung von Probebohrungen.
- Keine aktuellen Bebauungspläne für neue Gebäude oder Sondergebiete, aber es gibt Anträge zu Renovierungen und Sanierungen bestehender Infrastrukturen, wie der Trauerhalle in Heckholzhausen und des Kindergartens in Heckholzhausen.
- Ein älterer Antrag von 2016 zur Abweichung vom Regionalplan Mittelhessen 2010 für ein Sondergebiet für großflächigen Einzelhandel in Obertiefenbach, der jedoch nicht den neuesten Entwicklungen entspricht.
FAQ
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.
Was ist ein einfacher Bebauungsplan?
Ein einfacher Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der nicht alle Mindestfestsetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans enthält. Charakteristika sind:
- Er regelt nur einzelne Aspekte der städtebaulichen Ordnung.
- Fehlende Festsetzungen werden nach § 34 oder § 35 BauGB beurteilt.
- Er wird oft in bereits bebauten Gebieten eingesetzt, um bestehende Strukturen zu erhalten oder behutsam weiterzuentwickeln.
Einfache Bebauungspläne bieten mehr Flexibilität, erfordern aber eine sorgfältigere Prüfung bei Bauanträgen.