Beselich ist eine Gemeinde im Landkreis Limburg-Weilburg in Hessen (Deutschland).
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Limburg-Weilburg
Einwohner
5717 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
65614
Vorwahl
06484
Adresse der Gemeinde
Website
Gemeinde Beselich – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Beselich betreffenSeveral Anträge und Anfragen der CDU-Fraktion:
- Ein Antrag vom 06.02.2023, in dem die Gemeindevertretung gegenüber dem Regierungspräsidium Stellung zur Genehmigung eines Steinbruchgeländes in Hengen bezieht, insbesondere hinsichtlich des Schutzes des Grundwassers und der Durchführung von Probebohrungen.
- Keine aktuellen Bebauungspläne für neue Gebäude oder Sondergebiete, aber es gibt Anträge zu Renovierungen und Sanierungen bestehender Infrastrukturen, wie der Trauerhalle in Heckholzhausen und des Kindergartens in Heckholzhausen.
- Ein älterer Antrag von 2016 zur Abweichung vom Regionalplan Mittelhessen 2010 für ein Sondergebiet für großflächigen Einzelhandel in Obertiefenbach, der jedoch nicht den neuesten Entwicklungen entspricht.
FAQ
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.