Beselich ist eine Gemeinde im Landkreis Limburg-Weilburg in Hessen (Deutschland).
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Limburg-Weilburg
Einwohner
5717 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
65614
Vorwahl
06484
Adresse der Gemeinde
Website
Gemeinde Beselich – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Beselich betreffenSeveral Anträge und Anfragen der CDU-Fraktion:
- Ein Antrag vom 06.02.2023, in dem die Gemeindevertretung gegenüber dem Regierungspräsidium Stellung zur Genehmigung eines Steinbruchgeländes in Hengen bezieht, insbesondere hinsichtlich des Schutzes des Grundwassers und der Durchführung von Probebohrungen.
- Keine aktuellen Bebauungspläne für neue Gebäude oder Sondergebiete, aber es gibt Anträge zu Renovierungen und Sanierungen bestehender Infrastrukturen, wie der Trauerhalle in Heckholzhausen und des Kindergartens in Heckholzhausen.
- Ein älterer Antrag von 2016 zur Abweichung vom Regionalplan Mittelhessen 2010 für ein Sondergebiet für großflächigen Einzelhandel in Obertiefenbach, der jedoch nicht den neuesten Entwicklungen entspricht.
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.