Beverungen ist eine Stadt im Kreis Höxter im Osten von Nordrhein-Westfalen, Deutschland, und liegt am Dreiländereck NRW-Niedersachsen-Hessen
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
13.083 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
37688
Vorwahlen
05273, 05275, 05645
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Beverungen – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 15:00
- Dienstag: 08:15 - 12:15
- Mittwoch: 08:15 - 12:15
- Donnerstag: 08:15 - 12:15
- Freitag: 08:15 - 14:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Bauarbeiten zur Erschließung des Baugebietes Am Dreckwege in Beverungen haben begonnen. Hier werden 46 Grundstücke zur Bebauung bereitgestellt, davon sind 42 in der Vermarktung und 29 bereits verkauft. Es besteht auch ernsthaftes Kaufinteresse für sechs weitere Grundstücke.
Die Erschließungsarbeiten umfassen den Bau von 6.425 Quadratmetern Baustraße, 795 Meter Schmutzwasserkanäle, 955 Meter Regenwasserkanäle und 800 Meter Wasserleitungen. Zudem wird ein Regenrückhaltebecken mit einem Volumen von 1.800 Kubikmetern gebaut. Das Baugebiet wird mit Glasfaserleitungen, Stromkabeln und Fernwärmeleitungen ausgestattet, wobei die Wärmeversorgung teilweise durch eine Biogasanlage erfolgt.
Die Arbeiten sollen etwa sechs Monate dauern, sodass die Bauherren ab Ende Juli oder Anfang August mit dem Bau ihrer Häuser beginnen können. Sieben Bauanträge liegen bereits vor.
FAQ
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.