Beverungen ist eine Stadt im Kreis Höxter im Osten von Nordrhein-Westfalen, Deutschland, und liegt am Dreiländereck NRW-Niedersachsen-Hessen
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
13.083 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
37688
Vorwahlen
05273, 05275, 05645
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Beverungen – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 15:00
- Dienstag: 08:15 - 12:15
- Mittwoch: 08:15 - 12:15
- Donnerstag: 08:15 - 12:15
- Freitag: 08:15 - 14:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Bauarbeiten zur Erschließung des Baugebietes Am Dreckwege in Beverungen haben begonnen. Hier werden 46 Grundstücke zur Bebauung bereitgestellt, davon sind 42 in der Vermarktung und 29 bereits verkauft. Es besteht auch ernsthaftes Kaufinteresse für sechs weitere Grundstücke.
Die Erschließungsarbeiten umfassen den Bau von 6.425 Quadratmetern Baustraße, 795 Meter Schmutzwasserkanäle, 955 Meter Regenwasserkanäle und 800 Meter Wasserleitungen. Zudem wird ein Regenrückhaltebecken mit einem Volumen von 1.800 Kubikmetern gebaut. Das Baugebiet wird mit Glasfaserleitungen, Stromkabeln und Fernwärmeleitungen ausgestattet, wobei die Wärmeversorgung teilweise durch eine Biogasanlage erfolgt.
Die Arbeiten sollen etwa sechs Monate dauern, sodass die Bauherren ab Ende Juli oder Anfang August mit dem Bau ihrer Häuser beginnen können. Sieben Bauanträge liegen bereits vor.
FAQ
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.
Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.