Sie liegt im Regierungsbezirk Detmold und ist die Kreisstadt des Kreises Herford
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
66.551 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
32049, 32051, 32052
Vorwahl
05221
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Diebrock, Laar, Schwarzenmoor, Diebrock, Laar, Schwarzenmoor
Adressen:
1. Stadt Herford, Rathausplatz 1, 32052 Herford
2. Kreis Herford, Am Schloßplatz 2, 32052 Herford
3. Agentur für Arbeit Herford, Wilhelmstraße 7, 32052 Herford
Gemeinde Herford – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 12:30
- Dienstag: 08:30 - 12:30
14:00 - 15:00
- Mittwoch: 08:30 - 12:30
- Donnerstag: 08:30 - 12:30
- Freitag: 08:30 - 12:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Herford sindSeveral neue Bebauungspläne und -verfahren im Gange:
- Ein Neubaugebiet soll zwischen Nordhof, Brackfeldstraße und Nordhofstraße entstehen, mit geplanten 33 Wohneinheiten.
- Der Bebauungsplan "Bielefelder Straße/B 61” ist in der frühzeitigen Beteiligung der Behörden. Hier werden öffentliche Verkehrsflächen und Erschließungsstraßen geplant, jedoch bestehen Bedenken hinsichtlich Eigentumsverhältnissen, Nutzungskonflikten und der Entwässerung von Niederschlagswasser.
- Die Planung wurde hinsichtlich der Belange der Agrarstruktur, Landeskultur, Immissionsschutz, Grundwasserschutz und Hochwasserschutz geprüft. Es gibt Bedenken bezüglich der Reduktion von unbebauten Landschaftsräumen und der Erholungsqualität für die Bevölkerung.
- Die Stadt Herford plant Festsetzungen zur Solarnutzung, Dach- und Fassadenbegrünung sowie den Bau von Stellplätzen mit wasserdurchlässigen Materialien und Sonderparkflächen mit Ladeinfrastruktur für E-Autos.
- Die Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld unterstützt die geordnete städtebauliche Entwicklung des bestehenden Gewerbegebietes, aber die Festsetzung als Industriegebiet (GI) wurde abgelehnt.
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.