Bischofswerda (obersorbisch Biskopicy) ist eine Große Kreisstadt im Landkreis Bautzen am westlichen Rand der sächsischen Oberlausitz
Bundesland
Landkreis
Einwohner
10.623 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
01877
Vorwahl
03594
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Gemeinde Bischofswerda – Öffnungszeiten
- Montag: Geschlossen
- Dienstag: 09:00 - 12:00
13:30 - 18:00
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
13:30 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Bischofswerdaer Stadtrat hat den Bebauungsplan für das Gelände der ehemaligen Buntpapierfabrik in Goldbach geändert. Der Plan wird nun unter der Bezeichnung "Reit- und Ferienhof Goldbach" weitergeführt, da der ursprüngliche Vorhabensträger keinen Grundstücksverkauf abschließen konnte. Ein neuer Vorhabensträger plant die Umnutzung der Gewerbehallen zu Reithallen und Stallungen, die Sanierung der ehemaligen Wohnhäuser zu Ferienhäusern und den Bau eines Reitplatzes, was mit der Schaffung von 50 bis 100 Arbeitsplätzen verbunden ist.
Zudem gibt es eine Bekanntmachung für das In-Kraft-Treten der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 41 "Süßmilchstraße/Bergstraße" in Bischofswerda, wo ein neues Baugebiet für Ein- und Zweifamilienhäuser entsteht.
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.