Bischofswerda (obersorbisch Biskopicy) ist eine Große Kreisstadt im Landkreis Bautzen am westlichen Rand der sächsischen Oberlausitz
Bundesland
Landkreis
Einwohner
10.623 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
01877
Vorwahl
03594
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Gemeinde Bischofswerda – Öffnungszeiten
- Montag: Geschlossen
- Dienstag: 09:00 - 12:00
13:30 - 18:00
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
13:30 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Bischofswerdaer Stadtrat hat den Bebauungsplan für das Gelände der ehemaligen Buntpapierfabrik in Goldbach geändert. Der Plan wird nun unter der Bezeichnung "Reit- und Ferienhof Goldbach" weitergeführt, da der ursprüngliche Vorhabensträger keinen Grundstücksverkauf abschließen konnte. Ein neuer Vorhabensträger plant die Umnutzung der Gewerbehallen zu Reithallen und Stallungen, die Sanierung der ehemaligen Wohnhäuser zu Ferienhäusern und den Bau eines Reitplatzes, was mit der Schaffung von 50 bis 100 Arbeitsplätzen verbunden ist.
Zudem gibt es eine Bekanntmachung für das In-Kraft-Treten der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 41 "Süßmilchstraße/Bergstraße" in Bischofswerda, wo ein neues Baugebiet für Ein- und Zweifamilienhäuser entsteht.
FAQ
Was ist ein Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:
- Wohnbauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Grünflächen
- Verkehrsflächen
- Flächen für Gemeinbedarf
Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.