Blomberg hat rund 16.000 Einwohner und besitzt eine gut erhaltene historische Altstadt. Die erste Besiedlung des Stadtgebiets fand zwischen dem 6. und 8. Jahrhundert n. im Zuge der altsächsischen Zuwanderung statt
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Lippe
Einwohner
15.095 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
32825
Vorwahlen
05235, 05236
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Altgaude, Borkhausen, Bramberg, Falkenhtte, Maspe, Siebenhöfen, Altgaude, Borkhausen, Bramberg, Falkenhütte, Maspe, Siebenhöfen
Gemeinde Blomberg – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Rat der Stadt Blomberg hat einstimmig beschlossen, den CO2-Ausstoß bis 2045 um 100% zu verringern, was auch in zukünftigen Bebauungsplänen berücksichtigt werden soll. Bei dem Bebauungsplan östlich des Flachsmarktes hat der Bauausschuss Pläne von Phoenix Contact für eine neue Zufahrt und Parkplatzanlagen abgesegnet, trotz Bedenken von Anwohnern und der Grünen wegen des Flächenverbrauchs und möglichen Verkehrszunahme.
Zudem wurde der Bebauungsplan Nr. 20 „Voßbergstraße“ beschlossen, der die Entwicklung eines neuen Wohngebiets östlich der Voßbergstraße vorsieht, mit Festsetzungen für allgemeine Wohngebiete, Erschließungsstraßen und Umweltschutzmaßnahmen.
FAQ
Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.
Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.