Sie liegt im Osten des Kreises Lippe, rund 45 Kilometer östlich von Bielefeld und 20 Kilometer nordöstlich von Detmold. Blomberg hat rund 16.000 Einwohner und besitzt eine gut erhaltene historische Altstadt. Die erste Besiedlung des Stadtgebiets fand zwischen dem 6. Chr
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Lippe
Einwohner
15.095 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
32825
Vorwahlen
05235, 05236
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Altgaude, Borkhausen, Bramberg, Falkenhtte, Maspe, Siebenhöfen, Altgaude, Borkhausen, Bramberg, Falkenhütte, Maspe, Siebenhöfen
Gemeinde Blomberg – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Rat der Stadt Blomberg hat einstimmig beschlossen, den CO2-Ausstoß bis 2045 um 100% zu verringern, was auch in zukünftigen Bebauungsplänen berücksichtigt werden soll. Bei dem Bebauungsplan östlich des Flachsmarktes hat der Bauausschuss Pläne von Phoenix Contact für eine neue Zufahrt und Parkplatzanlagen abgesegnet, trotz Bedenken von Anwohnern und der Grünen wegen des Flächenverbrauchs und möglichen Verkehrszunahme.
Zudem wurde der Bebauungsplan Nr. 20 „Voßbergstraße“ beschlossen, der die Entwicklung eines neuen Wohngebiets östlich der Voßbergstraße vorsieht, mit Festsetzungen für allgemeine Wohngebiete, Erschließungsstraßen und Umweltschutzmaßnahmen.
FAQ
Was ist ein Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:
- Wohnbauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Grünflächen
- Verkehrsflächen
- Flächen für Gemeinbedarf
Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.