und 8. Jahrhundert n. Die erste Besiedlung des Stadtgebiets fand zwischen dem 6. Blomberg [.mw-parser-output .IPA a{text-decoration:none}'blɔmbɛʁk] (niederdeutsch: In’n Blommajje, Blommerg) ist eine Stadt in Ostwestfalen-Lippe, Nordrhein-Westfalen. und 8. Jahrhundert n
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Lippe
Einwohner
15.095 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
32825
Vorwahlen
05235, 05236
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Altgaude, Borkhausen, Bramberg, Falkenhtte, Maspe, Siebenhöfen, Altgaude, Borkhausen, Bramberg, Falkenhütte, Maspe, Siebenhöfen
Gemeinde Blomberg – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Rat der Stadt Blomberg hat einstimmig beschlossen, den CO2-Ausstoß bis 2045 um 100% zu verringern, was auch in zukünftigen Bebauungsplänen berücksichtigt werden soll. Bei dem Bebauungsplan östlich des Flachsmarktes hat der Bauausschuss Pläne von Phoenix Contact für eine neue Zufahrt und Parkplatzanlagen abgesegnet, trotz Bedenken von Anwohnern und der Grünen wegen des Flächenverbrauchs und möglichen Verkehrszunahme.
Zudem wurde der Bebauungsplan Nr. 20 „Voßbergstraße“ beschlossen, der die Entwicklung eines neuen Wohngebiets östlich der Voßbergstraße vorsieht, mit Festsetzungen für allgemeine Wohngebiete, Erschließungsstraßen und Umweltschutzmaßnahmen.
FAQ
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.