Blomberg hat rund 16.000 Einwohner und besitzt eine gut erhaltene historische Altstadt. Sie liegt im Osten des Kreises Lippe, rund 45 Kilometer östlich von Bielefeld und 20 Kilometer nordöstlich von Detmold. Blomberg hat rund 16.000 Einwohner und besitzt eine gut erhaltene historische Altstadt. und 8. Jahrhundert n
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Lippe
Einwohner
15.095 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
32825
Vorwahlen
05235, 05236
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Altgaude, Borkhausen, Bramberg, Falkenhtte, Maspe, Siebenhöfen, Altgaude, Borkhausen, Bramberg, Falkenhütte, Maspe, Siebenhöfen
Gemeinde Blomberg – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Rat der Stadt Blomberg hat einstimmig beschlossen, den CO2-Ausstoß bis 2045 um 100% zu verringern, was auch in zukünftigen Bebauungsplänen berücksichtigt werden soll. Bei dem Bebauungsplan östlich des Flachsmarktes hat der Bauausschuss Pläne von Phoenix Contact für eine neue Zufahrt und Parkplatzanlagen abgesegnet, trotz Bedenken von Anwohnern und der Grünen wegen des Flächenverbrauchs und möglichen Verkehrszunahme.
Zudem wurde der Bebauungsplan Nr. 20 „Voßbergstraße“ beschlossen, der die Entwicklung eines neuen Wohngebiets östlich der Voßbergstraße vorsieht, mit Festsetzungen für allgemeine Wohngebiete, Erschließungsstraßen und Umweltschutzmaßnahmen.
FAQ
Wie kann ich Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten?
Sie können auf folgende Weise Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten:
- Besuch des Bauamts: Viele Gemeinden bieten Einsicht vor Ort an.
- Online-Portale: Viele Städte stellen Bebauungspläne digital zur Verfügung.
- Schriftliche Anfrage: Sie können eine Kopie des Plans anfordern.
- Öffentliche Auslegung: Während der Planaufstellung liegen Entwürfe öffentlich aus.
- Ratsinformationssysteme: Oft sind Pläne hier einsehbar.
Tipp: Kontaktieren Sie das lokale Bauamt für genaue Informationen zum Zugang.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.