Die erste Besiedlung des Stadtgebiets fand zwischen dem 6. Die Kernstadt wurde in der Kommunalreform von 1970 mit weiteren 18 bis dahin selbständigen Gemeinden zusammengeschlossen. Die erste Besiedlung des Stadtgebiets fand zwischen dem 6. Sie liegt im Osten des Kreises Lippe, rund 45 Kilometer östlich von Bielefeld und 20 Kilometer nordöstlich von Detmold
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Lippe
Einwohner
15.095 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
32825
Vorwahlen
05235, 05236
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Altgaude, Borkhausen, Bramberg, Falkenhtte, Maspe, Siebenhöfen, Altgaude, Borkhausen, Bramberg, Falkenhütte, Maspe, Siebenhöfen
Gemeinde Blomberg – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Rat der Stadt Blomberg hat einstimmig beschlossen, den CO2-Ausstoß bis 2045 um 100% zu verringern, was auch in zukünftigen Bebauungsplänen berücksichtigt werden soll. Bei dem Bebauungsplan östlich des Flachsmarktes hat der Bauausschuss Pläne von Phoenix Contact für eine neue Zufahrt und Parkplatzanlagen abgesegnet, trotz Bedenken von Anwohnern und der Grünen wegen des Flächenverbrauchs und möglichen Verkehrszunahme.
Zudem wurde der Bebauungsplan Nr. 20 „Voßbergstraße“ beschlossen, der die Entwicklung eines neuen Wohngebiets östlich der Voßbergstraße vorsieht, mit Festsetzungen für allgemeine Wohngebiete, Erschließungsstraßen und Umweltschutzmaßnahmen.
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.