In Borgentreich, das sich auf einer Fläche von rund 139 km² erstreckt, leben etwa 9000 Einwohner. Im Niederdeutschen wird der Ort auch als Borgentrike bezeichnet. In Borgentreich, das sich auf einer Fläche von rund 139 km² erstreckt, leben etwa 9000 Einwohner
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
8638 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
34434
Vorwahlen
05643, 05644, 05645
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Aldorpsen, Christinenhof, Dinkelburg, Heidemhle, Maihof, Aldorpsen, Christinenhof, Dinkelburg, Heidemühle, Maihof
Gemeinde Borgentreich – Öffnungszeiten
- Montag: 07:30 - 16:00
- Dienstag: 07:30 - 16:00
- Mittwoch: 07:30 - 15:30
- Donnerstag: 07:30 - 15:30
- Freitag: 07:30 - 15:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Borgentreich plant die Ausweisung eines neuen Wohnbaugebiets im Südosten der Kernstadt im Bereich „Burgfeld“ südlich der Bühner Straße und westlich der B 241. Dies geschieht wegen der Nachfrage nach günstig gelegenen und preiswerten Bauplätzen, da die vorhandenen Bauplätze in den Wohngebieten bereits veräußert oder bebaut sind. Der Bebauungsplan Nr. 13, 3. Änderung und Erweiterung „Am Burgfeld II“ soll die planungsrechtlichen Grundlagen dafür schaffen, um weitere innenstadtnahe Wohnbaugrundstücke anzubieten und die Bebauung in diesem Bereich zu arrondieren.
FAQ
Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.