Bramsche ist eine selbständige Gemeinde im Norden des Landkreises Osnabrück in Niedersachsen
Bundesland
Landkreis
Einwohner
32.103 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
49565
Vorwahlen
05461, 05464, 05468
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Bramsche-Wesel, Gleesen, Hvede-Sommeringen, Mundersum, Polle, Rottum, Spyck, Strohe, Suurhook, Bramsche-Wesel, Gleesen, Hüvede-Sommeringen, Mundersum, Polle, Rottum, Spyck, Strohe, Suurhook
Gemeinde Bramsche – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:30
14:00 - 15:30
- Dienstag: 09:00 - 12:30
14:00 - 15:30
- Mittwoch: 09:00 - 12:30
14:00 - 15:30
- Donnerstag: 09:00 - 12:30
14:00 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Bramsche arbeitet an der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans, der seit 1998 nicht mehr aktualisiert wurde. Ein wichtiges Teilprojekt dabei ist das **Leitbild Bramsche 2030**, das im Juli 2022 vom Rat der Stadt zur Kenntnis genommen wurde. Dieses Leitbild formuliert übergeordnete Ziele für die zukünftige Stadtentwicklung, einschließlich der Schwerpunkte für neue Wohngebiete, Gewerbe- und Industriegebiete sowie den Schutz von Natur- und Landschaftsräumen.
Zudem läuft das Sanierungsprojekt **Bahnhofsumfeld**, bei dem bis zu 400 neue Wohneinheiten entstehen sollen. Für Teile dieses Gebiets wird derzeit ein städtebauliches Entwicklungskonzept erarbeitet, mit ersten Zwischenergebnissen, die bereits Ende 2022 oder Anfang 2023 erwartet wurden.
FAQ
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.
Was bedeuten die verschiedenen Farben in einem Bebauungsplan?
Die Farben in einem Bebauungsplan haben eine standardisierte Bedeutung gemäß der Planzeichenverordnung:
- Gelb: Wohnbauflächen
- Orange: Gemischte Bauflächen
- Lila: Gewerbliche Bauflächen
- Grau: Sonderbauflächen
- Hellrot: Straßenverkehrsflächen
- Hellgrün: Öffentliche Grünflächen
- Dunkelgrün: Private Grünflächen
- Blau: Wasserflächen
- Braun: Flächen für die Landwirtschaft
- Dunkelgrün mit Baumdarstellung: Waldflächen
Diese Farbgebung erleichtert das schnelle Erfassen der geplanten Nutzungen. Zusätzlich werden oft Schraffuren oder Symbole verwendet, um weitere Details zu kennzeichnen.