Bramsche ist eine selbständige Gemeinde im Norden des Landkreises Osnabrück in Niedersachsen
Bundesland
Landkreis
Einwohner
32.103 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
49565
Vorwahlen
05461, 05464, 05468
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Bramsche-Wesel, Gleesen, Hvede-Sommeringen, Mundersum, Polle, Rottum, Spyck, Strohe, Suurhook, Bramsche-Wesel, Gleesen, Hüvede-Sommeringen, Mundersum, Polle, Rottum, Spyck, Strohe, Suurhook
Gemeinde Bramsche – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:30
14:00 - 15:30
- Dienstag: 09:00 - 12:30
14:00 - 15:30
- Mittwoch: 09:00 - 12:30
14:00 - 15:30
- Donnerstag: 09:00 - 12:30
14:00 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Bramsche arbeitet an der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans, der seit 1998 nicht mehr aktualisiert wurde. Ein wichtiges Teilprojekt dabei ist das **Leitbild Bramsche 2030**, das im Juli 2022 vom Rat der Stadt zur Kenntnis genommen wurde. Dieses Leitbild formuliert übergeordnete Ziele für die zukünftige Stadtentwicklung, einschließlich der Schwerpunkte für neue Wohngebiete, Gewerbe- und Industriegebiete sowie den Schutz von Natur- und Landschaftsräumen.
Zudem läuft das Sanierungsprojekt **Bahnhofsumfeld**, bei dem bis zu 400 neue Wohneinheiten entstehen sollen. Für Teile dieses Gebiets wird derzeit ein städtebauliches Entwicklungskonzept erarbeitet, mit ersten Zwischenergebnissen, die bereits Ende 2022 oder Anfang 2023 erwartet wurden.
FAQ
Was ist ein Bebauungsplan?
Ein Bebauungsplan ist ein rechtsverbindliches Dokument der Stadtplanung, das detailliert festlegt, wie Grundstücke in einem bestimmten Gebiet bebaut und genutzt werden dürfen. Er enthält wichtige Informationen wie:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Höhe und Dichte der Bebauung)
- Bauweise und überbaubare Grundstücksflächen
- Verkehrsflächen und Grünflächen
Bebauungspläne sind das zentrale Instrument zur Steuerung der städtebaulichen Entwicklung auf lokaler Ebene und dienen als Grundlage für Baugenehmigungen.
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.