Bramsche ist eine selbständige Gemeinde im Norden des Landkreises Osnabrück in Niedersachsen
Bundesland
Landkreis
Einwohner
32.103 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
49565
Vorwahlen
05461, 05464, 05468
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Bramsche-Wesel, Gleesen, Hvede-Sommeringen, Mundersum, Polle, Rottum, Spyck, Strohe, Suurhook, Bramsche-Wesel, Gleesen, Hüvede-Sommeringen, Mundersum, Polle, Rottum, Spyck, Strohe, Suurhook
Gemeinde Bramsche – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:30
14:00 - 15:30
- Dienstag: 09:00 - 12:30
14:00 - 15:30
- Mittwoch: 09:00 - 12:30
14:00 - 15:30
- Donnerstag: 09:00 - 12:30
14:00 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Bramsche arbeitet an der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans, der seit 1998 nicht mehr aktualisiert wurde. Ein wichtiges Teilprojekt dabei ist das **Leitbild Bramsche 2030**, das im Juli 2022 vom Rat der Stadt zur Kenntnis genommen wurde. Dieses Leitbild formuliert übergeordnete Ziele für die zukünftige Stadtentwicklung, einschließlich der Schwerpunkte für neue Wohngebiete, Gewerbe- und Industriegebiete sowie den Schutz von Natur- und Landschaftsräumen.
Zudem läuft das Sanierungsprojekt **Bahnhofsumfeld**, bei dem bis zu 400 neue Wohneinheiten entstehen sollen. Für Teile dieses Gebiets wird derzeit ein städtebauliches Entwicklungskonzept erarbeitet, mit ersten Zwischenergebnissen, die bereits Ende 2022 oder Anfang 2023 erwartet wurden.
FAQ
Was sind die typischen Darstellungen in einem Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan enthält typischerweise folgende Darstellungen:
- Wohnbauflächen
- Gemischte Bauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Sonderbauflächen (z.B. Einkaufszentren, Hochschulen)
- Grünflächen
- Waldflächen
- Landwirtschaftliche Flächen
- Verkehrsflächen
- Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
- Wasserflächen
- Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft
Diese Darstellungen geben einen Überblick über die geplante Nutzung des gesamten Gemeindegebiets.
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.