Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Bramsche

Bramsche ist eine selbständige Gemeinde im Norden des Landkreises Osnabrück in Niedersachsen
Bundesland
Landkreis
Einwohner
32.103 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
49565
Vorwahlen
05461, 05464, 05468
Adresse der Stadtverwaltung
Hasestraße 11, 49565 Bramsche
Hasestraße 11, 49565 Bramsche 49565 Niedersachsen DE
Website
Ortsteile
Bramsche-Wesel, Gleesen, Hvede-Sommeringen, Mundersum, Polle, Rottum, Spyck, Strohe, Suurhook, Bramsche-Wesel, Gleesen, Hüvede-Sommeringen, Mundersum, Polle, Rottum, Spyck, Strohe, Suurhook
Gemeinde Bramsche – Öffnungszeiten
  • Montag: 09:00 - 12:30 14:00 - 15:30
  • Dienstag: 09:00 - 12:30 14:00 - 15:30
  • Mittwoch: 09:00 - 12:30 14:00 - 15:30
  • Donnerstag: 09:00 - 12:30 14:00 - 15:30
  • Freitag: 09:00 - 12:30
  • Samstag: Geschlossen
  • Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Bramsche arbeitet an der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans, der seit 1998 nicht mehr aktualisiert wurde. Ein wichtiges Teilprojekt dabei ist das **Leitbild Bramsche 2030**, das im Juli 2022 vom Rat der Stadt zur Kenntnis genommen wurde. Dieses Leitbild formuliert übergeordnete Ziele für die zukünftige Stadtentwicklung, einschließlich der Schwerpunkte für neue Wohngebiete, Gewerbe- und Industriegebiete sowie den Schutz von Natur- und Landschaftsräumen.

Zudem läuft das Sanierungsprojekt **Bahnhofsumfeld**, bei dem bis zu 400 neue Wohneinheiten entstehen sollen. Für Teile dieses Gebiets wird derzeit ein städtebauliches Entwicklungskonzept erarbeitet, mit ersten Zwischenergebnissen, die bereits Ende 2022 oder Anfang 2023 erwartet wurden.

FAQ

Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?

Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:

  • Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
  • Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
  • Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet

Erlassen wird sie:

  • Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
  • Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
  • Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde

Dauer:

  • Zunächst zwei Jahre
  • Verlängerbar um ein Jahr
  • In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr

Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.

Kann ein Bebauungsplan geändert werden?

Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:

  • Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
  • Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
  • Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
  • Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten

Das Änderungsverfahren umfasst:

  1. Aufstellungsbeschluss
  2. Erarbeitung des Änderungsentwurfs
  3. Öffentlichkeitsbeteiligung
  4. Abwägung der Stellungnahmen
  5. Satzungsbeschluss
  6. Bekanntmachung

In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.

Bebauungsplan Bramsche