Die Große Kreisstadt Brand-Erbisdorf ist eine Bergstadt im Landkreis Mittelsachsen in Sachsen.
Bundesland
Landkreis
Mittelsachsen
Einwohner
9059 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
09618
Vorwahlen
037322, 037329
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Brand-Erbisdorf – Öffnungszeiten
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Der Stadtrat der Stadt Brand-Erbisdorf hat den Entwurf für den Bebauungsplan Nr. 13 „Photovoltaik-Freiflächenanlage Oberreichenbach“ in der Fassung vom 30.08.2023 gebilligt und zur Offenlage bestimmt. Dieser Entwurf sowie der Entwurf für die 1. partielle Änderung des Flächennutzungsplanes wurden in der Zeit vom 06.12.2023 bis zum 12.01.2024 bei der Stadtverwaltung zur allgemeinen Einsichtnahme ausgelegt.
Es laufen auch Verfahren für Bebauungspläne für Photovoltaik-Freiflächenanlagen in Oberreichenbach und St. Michaelis, mit dem Ziel der Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien und Doppelnutzung für Landwirtschaft.
Weitere Bauprojekte umfassen die Fertigstellung des Wohngebietes Haasenweg, den Bau einer neuen Ringstraße als Brandsteig, die Neugestaltung des Goldbachparks, den Bau eines neuen Spielplatzes und die Sanierung der Dr.-Wilhelm-Külz-Straße, die Erweiterung des Gewerbegebietes Süd und die Erweiterung des Regenrückhaltebeckens, die ab März 2024 beginnen sollen.
FAQ
Was bedeuten die verschiedenen Farben in einem Bebauungsplan?
Die Farben in einem Bebauungsplan haben eine standardisierte Bedeutung gemäß der Planzeichenverordnung:
- Gelb: Wohnbauflächen
- Orange: Gemischte Bauflächen
- Lila: Gewerbliche Bauflächen
- Grau: Sonderbauflächen
- Hellrot: Straßenverkehrsflächen
- Hellgrün: Öffentliche Grünflächen
- Dunkelgrün: Private Grünflächen
- Blau: Wasserflächen
- Braun: Flächen für die Landwirtschaft
- Dunkelgrün mit Baumdarstellung: Waldflächen
Diese Farbgebung erleichtert das schnelle Erfassen der geplanten Nutzungen. Zusätzlich werden oft Schraffuren oder Symbole verwendet, um weitere Details zu kennzeichnen.
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.