Langenau ist eine Stadt im baden-württembergischen Alb-Donau-Kreis in Deutschland.
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Alb-Donau-Kreis
Einwohner
15.501 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
89129
Vorwahlen
07345, 07348
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Jungviehweide, Riedhöfe, Schammensägmhle, Sixenmhle, Jungviehweide, Riedhöfe, Schammensägmühle, Sixenmühle
Adressen:
1. Stadt Langenau, Hauptstraße 1, 89129 Langenau
2. Landratsamt Alb-Donau-Kreis, Schillerstraße 30, 89129 Langenau
3. Finanzamt Ulm, Wiblinger Str. 10, 89073 Ulm
Gemeinde Langenau – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 15:30
- Dienstag: 09:00 - 15:30
- Mittwoch: 09:00 - 15:30
- Donnerstag: 09:00 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Im Baugebiet „Breiter Weg III – Beim Sankt Jakobsweg“ wurde im Juli und August 2023 der 1. Bauabschnitt vermarktet, und die Bewerbungsphase für Mehrfamilienhausbauplätze läuft bis zum 16. September 2024 für Investoren und bis zum 31. Januar 2025 für Baugruppen.
- Im Baugebiet „Rücken“ in Albeck läuft die Bewerbungsphase für einen Mehrfamilienhausbauplatz vom 4. November 2024 bis 10. Januar 2025.
- Es wurden verschiedene Bebauungspläne in den Ortsteilen Albeck aufgestellt oder geändert, wie der Bebauungsplan „Rücken-Süd“, „Siegelesweg“, „Krähenäcker Teil I und II“ und „Sportanlagen in Albeck“.
FAQ
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.