Die Stadtgemeinde Bremen ist die Hauptstadt des Landes Freie Hansestadt Bremen (kurz ebenfalls „Bremen“, Aussprache?/i). Bremen gehört zur Europäischen Metropolregion Bremen/Oldenburg mit gut 2,7 Mio
Bundesland
Einwohner
563.290 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
28195–28779
Vorwahl
0421
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Neustadt, Obervieland, Huchting, Woltmershausen, Strom, ÖstlicheVorstadt, Schwachhausen, Vahr, Horn-Lehe, Borgfeld, Oberneuland, Osterholz, Hemelingen, Blockland, Findorff, Walle, Gröpelingen, Burglesum, Vegesack, Blumenthal, Beckedorf, Brande, Ebbensiek, Hagensfähr, Hasenbüren, Heidelmannskamp, Hohehorst, Holthorst, Leuchtenburg, Löhnhorst, Niederblockland, Nordseite, Osterhagen-Ihlpohl, Parsit, Sandfurth, Seehausen, Wasserhorst, Wummensiede
Gemeinde Bremen – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:30
- Dienstag: 09:00 - 12:30
- Mittwoch: 09:00 - 12:30
- Donnerstag: 09:00 - 12:30
- Freitag: 09:00 - 12:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der neue sektorale Bebauungsplan, eingeführt im Zuge des Baulandmobilisierungsgesetzes 2021, ist bis zum 31.12.2024 befristet und soll evaluiert werden, ob er ein geeignetes Mittel zur Sicherung und Schaffung von Wohnraum ist. Der Senat wird gefragt, wie häufig das Instrument genutzt wurde, welche Gründe für seine Wahl bestehen und wie es die Entstehung von sozial gefördertem Wohnraum unterstützt.
Zusätzlich wurde recently der Bebauungsplan 2158 für ein Gebiet in Bremen-Woltmershausen vorgelegt, mit dem Ziel der städtebaulichen Entwicklung und des Ausbaus des ÖPNV im Vorderen Woltmershausen. Der Plan umfasst die Flächen zwischen Schwarzer Weg, Eisenbahn Bremen – Oldenburg, Senator-Apelt-Straße und Am Gaswerkgraben und wurde am 23. Juli 2024 dem Senat und der Stadtbürgerschaft zur Beschlussfassung vorgelegt.
FAQ
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.