Mittenwalde (niedersorbisch Chudowina) ist eine Stadt im Landkreis Dahme-Spreewald im Bundesland Brandenburg der Bundesrepublik Deutschland
Bundesland
Landkreis
Dahme-Spreewald
Einwohner
9515 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
15749
Vorwahlen
033764 (Mittenwalde, Gallun, Ragow, Brusendorf), 03375 (Schenkendorf-Krummensee), 03377 (Telz), 033769 (Motzen, Töpchin)
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Mittenwalde, Am Markt 1, 15749 Mittenwalde
2. Bürgeramt Mittenwalde, Am Markt 1, 15749 Mittenwalde
3. Ordnungsamt Mittenwalde, Am Markt 1, 15749 Mittenwalde
Gemeinde Mittenwalde – Öffnungszeiten
- Montag:
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- Samstag:
- Sonntag:
Die Stadtverordnetenversammlung Mittenwalde hat in ihrer Sitzung am 17.07.2023 die 6. Änderung "PKT-Systeme" des Bebauungsplans Gewerbepark Mittenwalde/Schenkendorf beschlossen. Weitere Änderungen und Neufassungen betreffen verschiedene Bebauungspläne wie den Bebauungsplan "Bauernreihe" OT Schenkendorf-Krummensee, die 5. Änderung des Bebauungsplans Gewerbepark Mittenwalde/Schenkendorf, den Bebauungsplan "Am Feldrain", die 4. Änderung des Bebauungsplans Hechtstücke und weitere Änderungen in verschiedenen Gebieten der Stadt Mittenwalde.
FAQ
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.