Mittenwalde (niedersorbisch Chudowina) ist eine Stadt im Landkreis Dahme-Spreewald im Bundesland Brandenburg der Bundesrepublik Deutschland
Bundesland
Landkreis
Dahme-Spreewald
Einwohner
9515 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
15749
Vorwahlen
033764 (Mittenwalde, Gallun, Ragow, Brusendorf), 03375 (Schenkendorf-Krummensee), 03377 (Telz), 033769 (Motzen, Töpchin)
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Mittenwalde, Am Markt 1, 15749 Mittenwalde
2. Bürgeramt Mittenwalde, Am Markt 1, 15749 Mittenwalde
3. Ordnungsamt Mittenwalde, Am Markt 1, 15749 Mittenwalde
Gemeinde Mittenwalde – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
Die Stadtverordnetenversammlung Mittenwalde hat in ihrer Sitzung am 17.07.2023 die 6. Änderung "PKT-Systeme" des Bebauungsplans Gewerbepark Mittenwalde/Schenkendorf beschlossen. Weitere Änderungen und Neufassungen betreffen verschiedene Bebauungspläne wie den Bebauungsplan "Bauernreihe" OT Schenkendorf-Krummensee, die 5. Änderung des Bebauungsplans Gewerbepark Mittenwalde/Schenkendorf, den Bebauungsplan "Am Feldrain", die 4. Änderung des Bebauungsplans Hechtstücke und weitere Änderungen in verschiedenen Gebieten der Stadt Mittenwalde.
FAQ
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.