Mittenwalde (niedersorbisch Chudowina) ist eine Stadt im Landkreis Dahme-Spreewald im Bundesland Brandenburg der Bundesrepublik Deutschland
Bundesland
Landkreis
Dahme-Spreewald
Einwohner
9515 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
15749
Vorwahlen
033764 (Mittenwalde, Gallun, Ragow, Brusendorf), 03375 (Schenkendorf-Krummensee), 03377 (Telz), 033769 (Motzen, Töpchin)
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Mittenwalde, Am Markt 1, 15749 Mittenwalde
2. Bürgeramt Mittenwalde, Am Markt 1, 15749 Mittenwalde
3. Ordnungsamt Mittenwalde, Am Markt 1, 15749 Mittenwalde
Gemeinde Mittenwalde – Öffnungszeiten
- Montag:
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Die Stadtverordnetenversammlung Mittenwalde hat in ihrer Sitzung am 17.07.2023 die 6. Änderung "PKT-Systeme" des Bebauungsplans Gewerbepark Mittenwalde/Schenkendorf beschlossen. Weitere Änderungen und Neufassungen betreffen verschiedene Bebauungspläne wie den Bebauungsplan "Bauernreihe" OT Schenkendorf-Krummensee, die 5. Änderung des Bebauungsplans Gewerbepark Mittenwalde/Schenkendorf, den Bebauungsplan "Am Feldrain", die 4. Änderung des Bebauungsplans Hechtstücke und weitere Änderungen in verschiedenen Gebieten der Stadt Mittenwalde.
FAQ
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.