Die Stadtgemeinde Bremen ist die Hauptstadt des Landes Freie Hansestadt Bremen (kurz ebenfalls „Bremen“, Aussprache?/i). Bremen gehört zur Europäischen Metropolregion Bremen/Oldenburg mit gut 2,7 Mio
Bundesland
Einwohner
563.290 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
28195–28779
Vorwahl
0421
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Neustadt, Obervieland, Huchting, Woltmershausen, Strom, ÖstlicheVorstadt, Schwachhausen, Vahr, Horn-Lehe, Borgfeld, Oberneuland, Osterholz, Hemelingen, Blockland, Findorff, Walle, Gröpelingen, Burglesum, Vegesack, Blumenthal, Beckedorf, Brande, Ebbensiek, Hagensfähr, Hasenbüren, Heidelmannskamp, Hohehorst, Holthorst, Leuchtenburg, Löhnhorst, Niederblockland, Nordseite, Osterhagen-Ihlpohl, Parsit, Sandfurth, Seehausen, Wasserhorst, Wummensiede
Gemeinde Bremen – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:30
- Dienstag: 09:00 - 12:30
- Mittwoch: 09:00 - 12:30
- Donnerstag: 09:00 - 12:30
- Freitag: 09:00 - 12:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der neue sektorale Bebauungsplan, eingeführt im Zuge des Baulandmobilisierungsgesetzes 2021, ist bis zum 31.12.2024 befristet und soll evaluiert werden, ob er ein geeignetes Mittel zur Sicherung und Schaffung von Wohnraum ist. Der Senat wird gefragt, wie häufig das Instrument genutzt wurde, welche Gründe für seine Wahl bestehen und wie es die Entstehung von sozial gefördertem Wohnraum unterstützt.
Zusätzlich wurde recently der Bebauungsplan 2158 für ein Gebiet in Bremen-Woltmershausen vorgelegt, mit dem Ziel der städtebaulichen Entwicklung und des Ausbaus des ÖPNV im Vorderen Woltmershausen. Der Plan umfasst die Flächen zwischen Schwarzer Weg, Eisenbahn Bremen – Oldenburg, Senator-Apelt-Straße und Am Gaswerkgraben und wurde am 23. Juli 2024 dem Senat und der Stadtbürgerschaft zur Beschlussfassung vorgelegt.
FAQ
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.