Breuberg ist eine Stadt im südhessischen Odenwaldkreis
Bundesland
Hessen
Regierungsbezirk
Landkreis
Odenwaldkreis
Einwohner
7584 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
64747
Vorwahlen
06163 (Sandbach), 06165
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 12:00
Dienstag: 09:00 - 12:00
Mittwoch: 09:00 - 12:00
Donnerstag: 09:00 - 12:00
Freitag: 09:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Breuberg hat im Dezember 2024 auf ein Beteiligungsverfahren des Jahres 2023 reagiert und die Stellungnahme des BUND im Wesentlichen zurückgewiesen. Der Bebauungsplan umfasst die Bebauung von zwei neuen Bauplätzen am Bachlauf in Rai-Breitenbach, trotz Bedenken hinsichtlich der klimatischen Veränderungen und Überschwemmungen im Aartal. Die Planung sieht vor, eine landwirtschaftlich genutzte Wiese vollständig zu bebauen, was den Grundstückswert erheblich steigern würde. Wichtige Schutzmechanismen, wie ein größerer Abstand zwischen Gebäuden und Bach, werden von den Planern abgelehnt. Zudem wurde eine Genehmigung für den Bau und Betrieb von sieben Windkraftanlagen in der Gemarkung Rai-Breitenbach erteilt.
FAQ
Was sind die typischen Inhalte eines Bebauungsplans?
Ein Bebauungsplan enthält typischerweise:
- Planzeichnung: Graphische Darstellung der Festsetzungen
- Textliche Festsetzungen: Ergänzende Regelungen zur Planzeichnung
- Begründung: Erläuterung der Planungsziele und -inhalte
- Umweltbericht: Darstellung der Umweltauswirkungen der Planung
Typische Festsetzungen umfassen:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl)
- Bauweise (z.B. offene oder geschlossene Bauweise)
- Überbaubare Grundstücksflächen (Baugrenzen, Baulinien)
- Verkehrsflächen
- Grünflächen und Pflanzgebote
- Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.