Breuberg ist eine Stadt im südhessischen Odenwaldkreis
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Odenwaldkreis
Einwohner
7584 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
64747
Vorwahlen
06163 (Sandbach), 06165
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Breuberg – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Breuberg hat im Dezember 2024 auf ein Beteiligungsverfahren des Jahres 2023 reagiert und die Stellungnahme des BUND im Wesentlichen zurückgewiesen. Der Bebauungsplan umfasst die Bebauung von zwei neuen Bauplätzen am Bachlauf in Rai-Breitenbach, trotz Bedenken hinsichtlich der klimatischen Veränderungen und Überschwemmungen im Aartal. Die Planung sieht vor, eine landwirtschaftlich genutzte Wiese vollständig zu bebauen, was den Grundstückswert erheblich steigern würde. Wichtige Schutzmechanismen, wie ein größerer Abstand zwischen Gebäuden und Bach, werden von den Planern abgelehnt. Zudem wurde eine Genehmigung für den Bau und Betrieb von sieben Windkraftanlagen in der Gemarkung Rai-Breitenbach erteilt.
FAQ
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.