Breuberg ist eine Stadt im südhessischen Odenwaldkreis
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Odenwaldkreis
Einwohner
7584 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
64747
Vorwahlen
06163 (Sandbach), 06165
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Breuberg – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Breuberg hat im Dezember 2024 auf ein Beteiligungsverfahren des Jahres 2023 reagiert und die Stellungnahme des BUND im Wesentlichen zurückgewiesen. Der Bebauungsplan umfasst die Bebauung von zwei neuen Bauplätzen am Bachlauf in Rai-Breitenbach, trotz Bedenken hinsichtlich der klimatischen Veränderungen und Überschwemmungen im Aartal. Die Planung sieht vor, eine landwirtschaftlich genutzte Wiese vollständig zu bebauen, was den Grundstückswert erheblich steigern würde. Wichtige Schutzmechanismen, wie ein größerer Abstand zwischen Gebäuden und Bach, werden von den Planern abgelehnt. Zudem wurde eine Genehmigung für den Bau und Betrieb von sieben Windkraftanlagen in der Gemarkung Rai-Breitenbach erteilt.
FAQ
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.