Michelstadt ist eine Stadt im südhessischen Odenwaldkreis, zwischen Darmstadt und Heidelberg gelegen.
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Odenwaldkreis
Einwohner
16.078 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
64720,63925 (Vielbrunn-Brunnthal)Vorlage:Infobox Gemeinde in Deutschland/Wartung/PLZ enthält Text
Vorwahlen
06061,06066 (Vielbrunn),09372 (Vielbrunn-Brunnthal)
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Michelstadt, Am Markt 1, 64720 Michelstadt
2. Bürgeramt Michelstadt, Am Markt 1, 64720 Michelstadt
3. Ordnungsamt Michelstadt, Am Markt 1, 64720 Michelstadt
Gemeinde Michelstadt – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Michelstadt betreffen die Aufstellung und Änderung von Bebauungsplänen, die durch öffentliche Bekanntmachung im Odenwälder Echo informiert werden. Rechtskräftige Bebauungspläne können auf der Seite „BürgerGis Odenwaldkreis“ eingesehen werden. Es gibt regelmäßige Beteiligungsverfahren, einschließlich frühzeitiger Beteiligung und Offenlage, bei der Öffentlichkeit, Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange einbezogen werden.
FAQ
Was ist ein qualifizierter Bebauungsplan?
Ein qualifizierter Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der mindestens folgende Festsetzungen enthält:
- Art der baulichen Nutzung
- Maß der baulichen Nutzung
- Überbaubare Grundstücksflächen
- Örtliche Verkehrsflächen
Qualifizierte Bebauungspläne ermöglichen:
- Eine detaillierte Steuerung der städtebaulichen Entwicklung
- Die Beurteilung von Bauvorhaben direkt auf Grundlage des Plans
- Einen vereinfachten Genehmigungsprozess für Bauvorhaben
Sie bieten ein hohes Maß an Planungssicherheit für Gemeinden und Bauherren.
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.