Michelstadt ist eine Stadt im südhessischen Odenwaldkreis, zwischen Darmstadt und Heidelberg gelegen.
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Odenwaldkreis
Einwohner
16.078 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
64720,63925 (Vielbrunn-Brunnthal)Vorlage:Infobox Gemeinde in Deutschland/Wartung/PLZ enthält Text
Vorwahlen
06061,06066 (Vielbrunn),09372 (Vielbrunn-Brunnthal)
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Michelstadt, Am Markt 1, 64720 Michelstadt
2. Bürgeramt Michelstadt, Am Markt 1, 64720 Michelstadt
3. Ordnungsamt Michelstadt, Am Markt 1, 64720 Michelstadt
Gemeinde Michelstadt – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Michelstadt betreffen die Aufstellung und Änderung von Bebauungsplänen, die durch öffentliche Bekanntmachung im Odenwälder Echo informiert werden. Rechtskräftige Bebauungspläne können auf der Seite „BürgerGis Odenwaldkreis“ eingesehen werden. Es gibt regelmäßige Beteiligungsverfahren, einschließlich frühzeitiger Beteiligung und Offenlage, bei der Öffentlichkeit, Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange einbezogen werden.
FAQ
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.