Marktl (manchmal inoffiziell Marktl am Inn) ist ein Markt im oberbayerischen Landkreis Altötting und Verwaltungssitz der gleichnamigen Verwaltungsgemeinschaft
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
2802 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
84533
Vorwahl
08678
Adresse derMarktverwaltung
Website
Ortsteile
Aiching, Berg, Bergham, Besserer, Buchmaier, Buchöd, Daxenthal, Deinöd, Dietweg, Dornitzen, Edhof, Eggen, Eisching, Falkenhof, Forst, Forstergtl, Forstpoint, Freiberg, Frstenberg, Garteis, Gassen, Gerling, Grimm, Grubmhle, Haarbach, Haid, Haunreit, Hofschallern, Holzhausen, Irngarting, Katzhub, Kiegl, Knab, Kobl, Kollmnz, Leiten, Lepsen, Listegg, Lohen, Mangassen
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Marktl, Hauptstraße 1, 84533 Marktl
2. Amtsgericht Altötting, Bahnhofstraße 4, 84508 Altötting
3. Finanzamt Altötting, Luitpoldstraße 2, 84508 Altötting
Gemeinde Marktl – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was bedeuten die verschiedenen Farben in einem Bebauungsplan?
Die Farben in einem Bebauungsplan haben eine standardisierte Bedeutung gemäß der Planzeichenverordnung:
- Gelb: Wohnbauflächen
- Orange: Gemischte Bauflächen
- Lila: Gewerbliche Bauflächen
- Grau: Sonderbauflächen
- Hellrot: Straßenverkehrsflächen
- Hellgrün: Öffentliche Grünflächen
- Dunkelgrün: Private Grünflächen
- Blau: Wasserflächen
- Braun: Flächen für die Landwirtschaft
- Dunkelgrün mit Baumdarstellung: Waldflächen
Diese Farbgebung erleichtert das schnelle Erfassen der geplanten Nutzungen. Zusätzlich werden oft Schraffuren oder Symbole verwendet, um weitere Details zu kennzeichnen.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.